( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 12.05.2004, Aktenzeichen: X R 59/00 



BFH – Aktenzeichen: X R 59/00

Beschluss vom 12.05.2004


Leitsatz:Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Erstreckt sich die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit des Besitz(personen-)Unternehmens?
Rechtsgebiete:GewStG
Vorschriften:GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. c, EStG § 15 Abs. 2,
Verfahrensgang:FG Baden-Württemberg 2 K 78/98 vom 06.09.2000

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 12.05.2004, Aktenzeichen: X R 59/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-beschluss-vom-12-05-2004-az-x-r-5900

"BFH - 12.05.2004, X R 59/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN