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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 10.12.2001, Aktenzeichen: GrS 1/98 



BFH – Aktenzeichen: GrS 1/98

Beschluss vom 10.12.2001


Leitsatz:Die Errichtung von Wohnobjekten auf dem eigenen Grundstück und deren Veräußerung stellt nicht unabhängig von der als Indiz wirkenden Drei-Objekt-Grenze bereits wegen der Ähnlichkeit mit dem "Bild des produzierenden Bauunternehmers/Bauträgers" eine gewerbliche Tätigkeit dar.
Rechtsgebiete:EStG, GewStG
Vorschriften:EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 1,

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