( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 08.04.1998, Aktenzeichen: VIII R 32/95 



BFH – Aktenzeichen: VIII R 32/95

Beschluss vom 08.04.1998


Leitsatz:BUNDESFINANZHOF

Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2 und Abs. 4 FGO die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt.

Erfordert die schlüssige Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör im Urteilsverfahren (§ 119 Nr. 3 FGO) auch dann (substantiierte) Ausführungen darüber, was der Rechtsmittelführer bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und daß dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn der Rechtsmittelführer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (etwa wegen seiner Erkrankung) an der mündlichen Verhandlung nicht teilnehmen konnte oder wenn ihm eine Teilnahme an der in den Räumen des Prozeßgegners stattfindenden mündlichen Verhandlung aus gewichtigen Gründen nicht zumutbar war?

FGO § 119 Nr. 3, § 120 Abs. 2 Satz 2, § 96 Abs. 2, § 93 Abs.3 Satz 2, § 126 Abs. 4
ZPO § 227

Beschluß vom 8. April 1998 - VIII R 32/95 -
Rechtsgebiete:FGO, ZPO
Vorschriften:FGO § 119 Nr. 3, FGO § 120 Abs. 2 Satz 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 93 Abs. 3 Satz 2, FGO § 126 Abs. 4, ZPO § 227,

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 08.04.1998, Aktenzeichen: VIII R 32/95 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-beschluss-vom-08-04-1998-az-viii-r-3295

"BFH - 08.04.1998, VIII R 32/95" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN