( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 07.05.2002, Aktenzeichen: VII R 39/01 



BFH – Aktenzeichen: VII R 39/01

Beschluss vom 07.05.2002


Leitsatz:1. Ist Art. 4 Nr. 19 ZK dahin auszulegen, dass in der Mitteilung an die Zollbehörden darüber, dass sich die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Ware an dem bestimmten Ort befindet, auf versteckte oder durch besonders angebrachte Vorrichtungen verheimlichte Waren ausdrücklich hinzuweisen ist?

2. Für den Fall, dass die unter Nr. 1 gestellte Frage bejaht wird:

Ist Art. 40 ZK dahin auszulegen, dass diese Mitteilung auch der Fahrer oder der gleichberechtigte Beifahrer eines Lastzuges zu machen hat, der von den in dem Lastzug versteckten oder verheimlichten Waren weder wusste noch hätte wissen müssen?

3. Für den Fall, dass die unter Nr. 2 gestellte Frage bejaht wird:

Spielt es für die Frage, wer Abgabenschuldner nach Art. 202 Abs. 3 Anstrich 1 ZK geworden ist, eine Rolle, wer die (unvollständige) Mitteilung tatsächlich abgegeben hat?
Rechtsgebiete:ZK, TabStG, ZollV
Vorschriften:ZK Art. 4 Nr. 19, ZK Art. 40, ZK Art. 202 Abs. 1 Buchst. a, ZK Art. 202 Abs. 3 Anstrich 1, ZK Art. 203 Abs. 1 Anstrich 1, ZK Art. 206, ZK Art. 233 Buchst. d, TabStG § 21, ZollV § 8 Satz 2,
Verfahrensgang:FG Hamburg

Volltext

Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 07.05.2002, Aktenzeichen: VII R 39/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bfh/bfh-beschluss-vom-07-05-2002-az-vii-r-3901

"BFH - 07.05.2002, VII R 39/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN