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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 06.11.2002, Aktenzeichen: V R 50/01 



BFH – Aktenzeichen: V R 50/01

Beschluss vom 06.11.2002


Leitsatz:Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:

1. Verbietet Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG einem Mitgliedstaat, die Veranstaltung eines Kartenspiels bereits dann der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, wenn die Veranstaltung eines Kartenspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist, oder muss zusätzlich feststehen, dass die außerhalb der Spielbanken veranstalteten Kartenspiele in wesentlichen Punkten, wie z.B. bei den Spielregeln, beim Höchsteinsatz und Höchstgewinn, mit den Kartenspielen in den Spielbanken vergleichbar sind?

2. Kann sich der Veranstalter auf die Steuerfreiheit nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen?
Rechtsgebiete:UStG 1980/1991, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1980/1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1980/1991 § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f,
Verfahrensgang:FG Münster 15 K 6234/00 U vom 17.04.2001

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