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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 04.07.2002, Aktenzeichen: V R 8/01 



BFH – Aktenzeichen: V R 8/01

Beschluss vom 04.07.2002


Leitsatz:Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Darf der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes,

* der einen Teil seines Betriebes (die gesamte Milchviehwirtschaft) aufgibt und die dazu erforderlichen Wirtschaftsgüter an einen anderen Landwirt verpachtet und

* der auch nach Verpachtung weiterhin in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist,

die Verpachtungsumsätze --wie seine übrigen Umsätze-- nach der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger (Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG) behandeln oder unterliegen die Verpachtungsumsätze der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften?
Rechtsgebiete:UStG 1991, Richtlinie 77/388/EWG
Vorschriften:UStG 1991 § 24, Richtlinie 77/388/EWG Art. 25,
Verfahrensgang:FG Schleswig-Holstein IV 727/98 vom 05.12.2000

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