JuraForum.de > Urteile > BFH > Beschluss vom 04.07.2002, Aktenzeichen: V R 8/01
| Leitsatz: | Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Darf der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, * der einen Teil seines Betriebes (die gesamte Milchviehwirtschaft) aufgibt und die dazu erforderlichen Wirtschaftsgüter an einen anderen Landwirt verpachtet und * der auch nach Verpachtung weiterhin in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist, die Verpachtungsumsätze --wie seine übrigen Umsätze-- nach der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger (Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG) behandeln oder unterliegen die Verpachtungsumsätze der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften? |
| Rechtsgebiete: | UStG 1991, Richtlinie 77/388/EWG |
| Vorschriften: | UStG 1991 § 24, Richtlinie 77/388/EWG Art. 25, |
| Verfahrensgang: | FG Schleswig-Holstein IV 727/98 vom 05.12.2000 |
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"BFH - 04.07.2002, V R 8/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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