JuraForum.de > Urteile > BFH > Beschluss vom 04.03.2004, Aktenzeichen: VII R 21/02
| Leitsatz: | 1. Die Vermutung, dass durch die weitere Berufsausübung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters Interessen der Auftraggeber gefährdet sind, greift auch nach In-Kraft-Treten der InsO ein und kann nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände des einzelnen Falles als widerlegt angesehen werden; die in der Rechtsprechung des Senats unter der Geltung der KO aufgestellten Grundsätze gelten insoweit im Wesentlichen fort. 2. § 12 GewO ist auf die Bestellung als Steuerberater auch nicht entsprechend anwendbar. |
| Rechtsgebiete: | StBerG |
| Vorschriften: | StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4, |
| Verfahrensgang: | FG Münster 7 K 7966/00 StB vom 16.01.2002 |
Um den Volltext vom BFH – Beschluss vom 04.03.2004, Aktenzeichen: VII R 21/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BFH - 04.03.2004, VII R 21/02" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum