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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 03.09.2001, Aktenzeichen: GrS 3/98 



BFH – Aktenzeichen: GrS 3/98

Beschluss vom 03.09.2001


Leitsatz:Die schlüssige Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör erfordert keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Rechtsmittelführers aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat.
Rechtsgebiete:FGO
Vorschriften:FGO § 119 Nr. 3, FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b (FGO a.F. § 120 Abs. 2 Satz 2),

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