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JuraForum.deUrteileBFHBeschluss vom 02.10.2001, Aktenzeichen: IX R 45/99 



BFH – Aktenzeichen: IX R 45/99

Beschluss vom 02.10.2001


Leitsatz:Wirkt bei einem notariellen Kaufvertrag über ein Grundstück innerhalb der zweijährigen Spekulationsfrist auf der Käuferseite ein vollmachtloser Vertreter mit und genehmigt der Käufer das Rechtsgeschäft außerhalb der Spekulationsfrist, so ist das private Veräußerungsgeschäft nicht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerbar. Die Genehmigung wirkt steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.
Rechtsgebiete:EStG 1990, BGB
Vorschriften:EStG 1990 § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG 1990 § 22 Nr. 2, BGB § 184 Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Niedersachsen

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