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Zwischenzeugnis

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 Ta 13/09 vom 22.06.2009

1. Die Wertung eines Antrags auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses richtet sich nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. mit § 3 ZPO.

2. Bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Interesses steht dem Gericht ein Ermessensspielraum zu. Dabei ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Gericht im Rahmen seiner Ermessenentscheidung auch von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 699/08 vom 30.01.2009

1. Eine Kündigung ist als letztes Mittel nur zulässig, wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung ausgeschöpft hat. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechtes einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. "freizumachen" (BAG vom 12.07.2007, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).

2. Hat der Arbeitgeber kein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt, hat der Arbeitgeber substantiiert zu einem nicht mehr möglichen Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz einerseits vorzutragen sowie andererseits, warum der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit eingesetzt werden könnte (BAG vom 12.07.2007, a. a. O.). Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber zwar ein BEM durchgeführt habe, im BEM aber nicht geprüft wurde, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen, ggf. "freizumachenden" Arbeitsplatz möglich ist.

LAG-HAMM – Beschluss, 14 Ta 596/08 vom 30.12.2008

1. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite gemäß § 121 Abs. 2 Alt. 2 ZPO wird im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht gemäß § 11a Abs. 2 ArbGG auf Erforderlichkeit überprüft.

2. Ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag die gegnerische Partei nicht mehr vertreten, ist in der Beschwerdeinstanz ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Prozesskostenhilfe vom Arbeitsgericht rückwirkend bewilligt wurde, sie sich dadurch auch auf einen Zeitraum erstreckt, in dem die Gegenseite anwaltlich vertreten war, und lediglich die Versagung der Beiordnung Gegenstand des Rechtsmittels ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 B 1870/08 vom 26.11.2008

1. Zum Anordnungsgrund bei der zunächst probeweisen Übertragung einer Führungsposition auf vertraglicher Grundlage.

2. Zur Notwendigkeit der Vorlage eines Arbeitszeugnisses bei externen Bewerbern aus der Privatwirtschaft.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 15 Sa 517/08 vom 26.11.2008

1. Als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung bei einer Beförderung auf einen Führungsposten (hier Personalleiter eines Unternehmens mit über 1.100 Beschäftigten) kann insbesondere auch eine Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen herangezogen werden.

2. Statistische Nachweise müssen schon deswegen berücksichtigungsfähig sein, da anderenfalls eine verdeckte Diskriminierung bei Beförderungen ("gläserne Decke") nicht ermittelbar wäre.

3. Sind alle 27 Führungspositionen nur mit Männern besetzt, obwohl Frauen 2/3 der Belegschaft stellen, ist dies ein ausreichendes Indiz im Sinne von § 22 AGG.

4. In der zweiten Prüfungsstufe kann der Arbeitgeber sich regelmäßig nur auf diejenigen Tatsachen zur sachlichen Rechtfertigung der Beförderungsentscheidung berufen, die er zuvor im Auswahlverfahren nach Außen ersichtlich hat werden lassen.

5. Erfolgt die Auswahl ohne eine Stellenausschreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien, kann der Arbeitgeber regelmäßig mit seinen Einwendungen nicht gehört werden.

6. Dies gilt auch für den Einwand des Arbeitgebers, die klagende Arbeitnehmerin sei nicht die bestgeeigneteste Kandidatin gewesen.

7. Der nach § 15 Abs. 1 AGG zu leistende materielle Schadensersatz ist die Vergütungsdifferenz zwischen der tatsächlich erhaltenen und der Vergütung, die auf der höherwertigen Stelle gezahlt wird.

8. Dieser materiellrechtliche Schadensersatzanspruch ist zeitlich nicht begrenzt (a. A.: hL). Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen zu Art. 33 Abs. 2 GG.

9. Eine geschlechtsdiskriminierende Beförderungsentscheidung ist immer auch eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, so dass wegen des immateriellen Schadens eine Entschädigung verlangt werden kann.

10. Beruft sich eine Arbeitnehmerin auf vermeintliche Rechte nach dem AGG und wird ihr dann durch Führungskräfte u. a. nahe gelegt, über ihre berufliche Zukunft nachzudenken, ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, obwohl keine Pflichterletzungen vorlagen, künftig per Videoschaltung an Konferenzen teilzunehmen, obwohl dies für andere Arbeitnehmer mit gleichem Anfahrtsweg nicht gilt, sich zu überlegen, ob sie einen lang dauernden Prozess gesundheitlich durchstehe, dann liegt hierin ein herabwürdigendes und einschüchterndes Vorgehen, das ebenfalls eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.

11. Dies gilt umso mehr, wenn diese Handlungen durch den Personalleiter (den vorgezogenen Konkurrenten) den Justitiar (und ehemaligen vorgesetzten Personalleiter) und ein Mitglied des Vorstands erfolgen.

12. Diese Personen sind Organe des beklagten Vereins (§§ 30, 31 BGB).

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 139/08 vom 20.10.2008

1. Überlässt der Arbeitgeber als Inhaber eines Sportartikelgeschäfts seinem Angestellten zum Ausgleich von Provisionsansprüchen regelmäßig Waren aus seinem Sortiment in einem Umfang, der den Eigenbedarf erkennbar übersteigt, und ist dem Angestellten darüber hinaus ein Eigenbezug weiterer Artikel ohne Beschränkung erlaubt, so kann der Weiterverkauf der Sportartikel durch den Angestellten durch ebay-Versteigerung nicht als verbotene Konkurrenztätigkeit angesehen werden.

2. Ist der Angestellte aufgrund seiner herausgehobenen Vertrauensposition berechtigt, eigenständig Waren aus dem Betrieb gegen Lieferschein mitzunehmen oder zum Eigenbedarf zu bestellen, so umfasst die hiermit verbundene Nebenpflicht zur Rechenschaft ohne weiteres auch die Aufgabe, den Arbeitgeber ungefragt auf die offensichtliche Unvollständigkeit der zur Abrechnung bestimmten Eigenbezugsliste hinzuweisen, auch wenn die Unvollständigkeit auf der mangelhaften Buchführung des Arbeitgebers beruht.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 1 Sa 375/08 vom 19.08.2008

Ein Arbeitnehmer, dessen befristetes Arbeitsverhältnis mangels vereinbarter Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung nicht ordentlich kündbar ist, ist bei der Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nicht vergleichbar.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 4/08 vom 18.06.2008

1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und damit für den betrieblichen Geltungsbereich nach § 23 Abs. 1 KSchG liegt beim Arbeitnehmer.

2. Der Arbeitnehmer genügt regelmäßig seiner Darlegungslast, wenn er die für eine entsprechende Arbeitnehmerzahl sprechenden Tatsachen und die ihm bekannten äußeren Umstände schlüssig darlegt. Dazu hat er - ggf. unter konkreter Beschreibung der Personen - anzugeben, welche Arbeitnehmer zum Kündigungszeitpunkt im Betrieb beschäftigt waren. Erst auf einen solchen Sachvortrag hin muss sich der Arbeitgeber im Einzelnen dazu erklären, welche rechtserheblichen Umstände dafür sprechen, dass regelmäßig weniger Arbeitnehmer bei ihm beschäftigt sind.

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 136/08 vom 06.05.2008

1. Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen unter Berücksichtigung der Differenztheorie.

2. Ein unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung bei einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung ist streitwertmäßig für den Verfahrensstreitwert bei einem Vergleich mit widerruflicher Freistellung bis zur Höhe von zwei Monatsgehältern zu berücksichtigen. Mit der Freistellung ist gleichzeitig eine vergleichsweise Regelung über die Beschäftigungspflicht getroffen worden.

3. Es bleibt grundsätzlich bei der Bewertung von 10 % eines Monatsverdienstes pro Monat der widerruflichen Freistellung bei einer vergleichsweisen Regelung.

4. Eine Freistellungsvereinbarung während der Kündigungsfrist kann grundsätzlich wertmäßig nicht mehr als zwei Gesamtmonatsgehälter betragen.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1679/07 vom 02.04.2008

1. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche und hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausgesprochen und sind beide Kündigungen nach § 626 BGB bzw. § 1 KSchG unwirksam, steht dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zu, auf welche Kündigung er den Auflösungsantrag beziehen will.

2. Zur Frage, ob sich ein Wahlrecht auch aufgrund Umdeutung der unwirksamen außerordentlichen in eine unwirksame ordentliche Kündigung ergeben kann (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.1993, 2 AZR 159/93, AP Nr. 113 zu § 626 BGB).

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 Sa 53/07 vom 29.11.2007

1. Der Arbeitgeber ist berechtigt, im Zwischenzeugnis für eine Krankenschwester ein gegen diese bei Zeugniserteilung noch laufendes Ermittlungsverfahren wegen Mordversuchs an Patienten zu erwähnen.

2. Ein Anspruch auf Entfernung des entsprechenden Zeugnishinweises besteht allerdings, aber auch nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren unangemessen derart verzögert, dass ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vorliegt.

3. Die überlange Dauer des Ermittlungsverfahrens hat der Arbeitnehmer zunächst bei der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung geltend zu machen.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 213/07 vom 23.10.2007

Hat ein Arbeitgeber kurze Zeit vor Ausscheiden eines Arbeitnehmers ein Zwischenzeugnis erteilt, so ist er an die in dem Zwischenzeugnis enthaltene Bewertung von Führung und Leistung des Mitarbeiters gebunden, es sei denn, es sind inzwischen Tatsachen bekannt geworden, die eine Abänderung verlangen.

Hat eine Rechtsanwalts- und Notargehilfin eine Handkasse verwaltet, zu der mehrere andere Personen Zugang hatten, ist die Mitarbeiterin nicht angewiesen worden, auch Monatsanfangs- und -endbestände festzustellen und ist durch den beschäftigenden Rechtsanwalt nie eine Kassenprüfung durchgeführt worden, ist die Erwähnung eines Kassenfehlbestandes, der nicht aufgeklärt ist, im Endzeugnis unzulässig. Das gilt insbesondere, wenn die Kassenführung nicht einmal im Zwischenzeugnis erwähnt worden war, sie also einen nicht nennenswerten Zeitanteil der Tätigkeit der Angestellten ausmachte.

BAG – Urteil, 9 AZR 248/07 vom 16.10.2007

Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt.

LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 482/07 vom 30.08.2007

1. Zum Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

2. Zur Frage, ob die elternzeitbedingte Ausfallzeit in einem Zeugnis erwähnt werden darf.

3. Kein Anspruch auf Umstellung der Wortreihenfolge "Kollegen - Vorgesetzte" in "Vorgesetzte - Kollegen" bei der Verhaltensbeurteilung im Zeugnis.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 680/07 vom 20.07.2007

1. Es berührt die Ordnungsgemäßheit einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB nicht, wenn darin als Betriebserwerber eine im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht ins Handelsregister eingetragene GmbH genannt wird, diese Eintragung aber bis zur Unterrichtung erfolgt ist.

2. Ein Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 BGB kann nur dann auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirken, wenn das Arbeitsverhältnis zum Erwerber zu dieser Zeit überhaupt noch besteht.

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 164/07 vom 18.07.2007

1. Wird in einem gerichtlichen Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, dass für ein zu erteilendes Arbeitszeugnis "Inhalt und Struktur" eines früher erteilten Zwischenzeugnisses maßgebend sein soll, so ist bei der Bemessung des Vergleichsstreitwerts für diese Regelung ein Monatsbezug in Ansatz zu bringen, wenn in dem beigelegten Prozess über eine betriebsbedingte Kündigung der Arbeitgeber vorgetragen hatte, der Arbeitnehmer habe zur Unrentabilität des Arbeitsplatzes beigetragen, er habe kein Interesse an einer Umsatz- und Ertragsverbesserung gehabt, weil dies nur seine Arbeitsbelastung erhöht und zu keinerlei Verbesserung bei der Bezahlung geführt hätte.

2. Wird in dem gerichtlichen Vergleich vereinbart, dass das zu erteilende Arbeitszeugnis zunächst als Zwischenzeugnis und mit Ablauf der Kündigungsfrist als Endzeugnis zu erteilen ist, so rechtfertigt dies keine weitere Erhöhung des Vergleichsstreitwerts.

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 99/07 vom 08.05.2007

1. Die Streitwertfestsetzung in einem durch Vergleich erledigten Klageverfahren richtet sich auch für einen Mehrvergleich nach den §§ 68 Abs. 1 S. 1 GKG, 32 Abs. 1 RVG und damit nach den Streitwertfestsetzungsregeln für die Gerichtsgebühren. Dies gilt auch, wenn ein Rechtsanwalt die "Festsetzung des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das gerichtliche Verfahren gemäß § 33 Abs. 1 RVG" beantragt.

2. Der "Schleppnetzantrag " (allgemeiner Feststellungsantrag gemäß § 256 ZPO) wird neben dem Kündigungsschutzantrag nicht gesondert bewertet.

3. Für einen Mehrvergleich in einem Kündigungsschutzverfahren ist nur dann ein Mehrwert in Ansatz zu bringen, wenn er eine Regelung enthält, die nicht nur deklaratorisch ist, im Gesamtkontext ein Titulierungsinteresse beinhaltet und dabei einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Die Regelung pauschaler - formularmäßiger - Abwicklungsmodalitäten erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 132/07 vom 18.04.2007

1. Eine Kündigung ist dem Arbeitnehmer nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform zugegangen, wenn ihm das Kündigungsschreiben lediglich in Kopie übergeben wird. Dass dem Empfänger anlässlich der Übergabe der Kopie das Originalschreiben zur Ansicht und nicht zur Mitnahme vorgelegt wird ("Nur gucken, nicht anfassen"), genügt nicht für die in § 130 Abs. 1 BGB präsumierte Erlangung der Verfügungsgewalt.

2. Der Arbeitgeber kann nicht dadurch, dass er aus Anlass der Stillegung einer Abteilung diese zum selbständigen "Betrieb" aufwertet, die kündigungsschutzgesetzliche Privilegierung reklamieren, dass die Sozialauswahl grundsätzlich betriebsbezogen ist und sich auch bei unternehmensweiter Versetzungsklausel nicht auf andere Betriebe erstreckt. Hinweis der Kammer: Parallelsache zu 12 Sa 461/07 (Urteil vom 27.06.2007)

LAG-HAMM – Beschluss, 6 Ta 49/07 vom 16.04.2007

1. Der Streit um die Entfernung von schriftlichen Abmahnungserklärungen aus der Personalakte ist unabhängig von der Anzahl der Abmahnungserklärungen, der auf Entfernung oder gar auf "Widerruf" gerichteten Anträge und der einer oder mehreren Abmahnungen zu Grunde liegenden Sachverhalte und der Aufteilung auf verschiedene Rechtsstreite regelmäßig mit bis zu 1/3 des Vierteljahresverdienstes, keinesfalls über 2/3 des Vierteljahresentgelts, zu bewerten.

2. Der so gefundene Streitwert kann leicht erhöht werden, darf jedoch den Regelwert für Bestandsschutzstreitigkeiten nicht ganz erreichen, soweit auch das berufliche Fortkommen der klagenden Partei durch die Abmahnungserklärungen konkret gefährdet wird.

BAG – Urteil, 10 AZR 707/05 vom 28.03.2007

Die Pflegezulagen gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 zu AWKrT setzen voraus, dass entweder Grund- oder Behandlungspflege an den näher beschriebenen Patientengruppen ausgeübt wird. Sie sollen Erschwernisse ausgleichen, die sowohl bei der Grund- als auch bei der Behandlungspflege dieser Patienten auftreten. Die Erschwernisse bestehen nicht darin, dass beide Pflegearten ausgeführt werden.

LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 1589/06 vom 13.02.2007

1. Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein Wahlrecht, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt.

2. Hat der Arbeitnehmer auf sein Verlangen ein Endzeugnis erhalten, kann er nicht zusätzlich noch ein Zwischenzeugnis beanspruchen. Denn das Zwischenzeugnis ist dem Endzeugnis gegenüber subsidiär, so dass es an dem erforderlichen triftigen Grund fehlt.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 383/06 vom 09.02.2007

Das Berufen des Arbeitnehmers auf den Ablauf der Frist des § 626 Abs. 2 BGB ist auch dann nicht treuwidrig, wenn er gegenüber dem Arbeitgeber wiederholt seine Bereitschaft signalisiert hat, einen Aufhebungsvertrag schließen zu wollen und der Arbeitgeber deshalb zunächst nicht kündigt.

BAG – Urteil, 4 AZR 629/06 vom 24.01.2007

1. Die in den sächsischen LehrerRL enthaltene Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Besetzung freier Höhergruppierungsstellen für angestellte Lehrer nach Maßgabe dienstlicher Beurteilungen beinhaltet nicht die Verpflichtung, solche durch den Haushaltsgesetzgeber zugewiesene Stellen unmittelbar mit den landesweit am besten beurteilten Bewerbern zu besetzen.

2. Aus Art. 33 Abs. 2 GG folgt nicht die Verpflichtung, Beförderungsstellen jeweils der Dienststelle zuzuweisen, an der die am besten bewerteten Bewerber tätig sind.

3. Den Gerichten für Arbeitssachen ist es grundsätzlich verwehrt, die von dem öffentlichen Arbeitgeber erstellte dienstliche Beurteilung durch eine eigene Bewertung mit einem bestimmten Ergebnis zu ersetzen.

LAG-KOELN – Beschluss, 4 (5) Ta 437/06 vom 10.12.2006

Der Streitwert für ein Zwischenzeugnis beträgt regelmäßig ein halbes Bruttomonatsgehalt.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 18/16 Sa 340/06 vom 27.11.2006

Keine Unmöglichkeit der Leistungserbringung bei Vorliegen lediglich der Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei tatsächlicher Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung.

BAG – Urteil, 6 AZR 394/06 vom 23.11.2006

Durch einen gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung (nunmehr § 278 Abs. 6 Satz 1 2. Alternative ZPO) wird die für Aufhebungsverträge und Befristungsabreden erforderliche Schriftform (§ 623 BGB, § 14 Abs. 4 TzBfG) gewahrt.

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 Sa 55/05 vom 18.10.2006

1. Zahlt der Arbeitgeber einen durch Betriebsvereinbarung zugesagten Bonus nicht oder nicht in voller Höhe, kann der Arbeitnehmer ohne vorherige Auskunftsklage eine Leistungsklage erheben, wenn er bestimmte Berechnungskriterien annimmt.

2. Auf der Grundlage des in der Betriebsvereinbarung enthaltenen Orientierungsrahmens in Verbindung mit dem Rechtsgedanken der Bedingungsvereitelung des § 162 Abs. 1 BGB steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf den (höheren) Bonus zu, wenn der Arbeitgeber es trotz einer bestehenden Pflicht unterlässt, eine die Rahmenregelung ausfüllende konkrete Zielvereinbarung oder Zielvorgabe zu initiieren.

3. Zur Berechnung der Anspruchshöhe kann auf die in den Vorjahren angewandten Kriterien zurückgegriffen und im Hinblick auf die einzelnen Parameter ein Durchschnitt aus den zurückliegenden Jahren gebildet werden, wenn es auch in den Vorjahren nicht zu einer ausfüllenden Zielvereinbarung oder Zielvorgabe kam. Eine solche Schätzung des Leistungsumfangs nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Anspruchszeitraum vergleichbar blieb und keine Anhaltspunkte für einen der Durchschnittsbildung entgegenstehenden Willen der Betriebspartner bestehen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3 Sa 2213/05 vom 15.09.2006

1) Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer betriebsbedingen Kündigung zur Leistungsverdichtung.

2) Zur Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz.

Der Arbeitgeber darf nicht durch eine vorgezogene Stellenbesetzung den Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt herbeiführen.

3) Zu den Anfordenungen an die Personalratsanhörung bei einer betriebsbedingten Kündigung zur Leistungsverdichtung.

LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 49/06 vom 20.07.2006

Nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts, welches das Integrationsamt zur Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen verpflichtet; Kündigung durch den Arbeitgeber vor Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes in Erfüllung des verwaltungsgerichtlichen Urteils.

BAG – Urteil, 9 AZR 424/05 vom 09.05.2006

Eine vorformulierte Klausel, nach welcher ein Arbeitgeber eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit einem Arbeitnehmer "falls erforderlich" und nach "Abstimmung der beiderseitigen Interessen" einseitig zuweisen kann, ist jedenfalls dann als unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 BGB anzusehen, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Zuweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss.

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