Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZwischenverfügung 

Zwischenverfügung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 409/04 vom 14.10.2005

Mit einer Zwischenverfügung kann nicht die Vorlage einer neuen Auflassung (statt auf die GbR auf ihre Gesellschafter als Gesellschafter bürgerlichen Rechts) verlangt werden. Da die Auflassung auslegungsfähig ist, kann bei entsprechend weiter Formulierung (Einigsein der Vertragsteile über Eigentumswechsel) eine Auflassung zu Gunsten einer GbR als eine solche zu Gunsten der Gesellschafter als Gesellschafter bürgerlichen Rechts ausgelegt werden.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 498/04 vom 26.01.2005

1. Die Zwischenverfügung ist vom Rechtspfleger zu unterschreiben. Dies gilt auch bei maschineller Erstellung für das in den Grundakten verbleibende Exemplar. Durch die Unterzeichnung eine Nichtabhilfeverfügung wird dieser Mangel geheilt.

2. Auf Grund der zur Wirksamkeit einer Zwischenverfügung erforderlichen Fristsetzung zur Behebung des Eintragungshindernisses ist die Zwischenverfügung dem Adressaten förmlich zuzustellen. Als Zugangsbestätigung kann die Rechtsmitteleinlegung durch den Adressaten ausgelegt werden.

3. Eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Grundpfandrechtsbestellung ist nicht eintragungsfähig, wenn sie zur Absicherung des künftigen bedingten Anspruchs des Gläubigers auf Eintragung von Grundpfandrechte in von ihm zu bestimmender Höhe bewilligt wird, ohne dass die Art des Grundpfandrechts (Grundschuld / Hypothek) festgelegt, noch der Kapitalbetrag und die Zinsen und Nebenleistungen im Sinn einer Höchstbelastung bestimmbar sind.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 204/04 vom 24.01.2005

1. Bei einer beantragten Eigentumsumschreibung hat das Grundbuchamt grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gesamtvermögensgeschäft im Sinne des § 1365 Abs. 1 BGB nicht vorliegt. Hat es jedoch Kenntnis von der Zustimmung in objektiver Sicht oder auch nur begründete Zweifel, die auf bestimmten konkreten Anhaltspunkten beruhen, so hat es gemäß § 18 GBO entweder den Antrag zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu erlassen.

2. Beanstandungen, die nicht Gegenstand der Zwischenverfügung sind, sind auch nicht Gegenstand der Überprüfung im Beschwerdeverfahren.

3. Der Geschäftswert für eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Beseitigung des Hindernisses. Bei einer beantragten Eigentumsumschreibung kann dies den Verkehrswert des Grundstücks ohne Abzug der Belastungen ausmachen.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 220/04 vom 24.01.2005

1. Bei einer beantragten Eigentumsumschreibung hat das Grundbuchamt grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gesamtvermögensgeschäft im Sinne des § 1365 Abs. 1 BGB nicht vorliegt. Hat es jedoch Kenntnis von der Zustimmung in objektiver Sicht oder auch nur begründete Zweifel, die auf bestimmten konkreten Anhaltspunkten beruhen, so hat es gemäß § 18 GBO entweder den Antrag zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu erlassen.

2. Beanstandungen, die nicht Gegenstand der Zwischenverfügung sind, sind auch nicht Gegenstand der Überprüfung im Beschwerdeverfahren.

3. Der Geschäftswert für eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Beseitigung des Hindernisses. Bei einer beantragten Eigentumsumschreibung kann dies den Verkehrswert des Grundstücks ohne Abzug der Belastungen ausmachen.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 308/04 vom 12.01.2005

Bei einer Anmeldung zum Vereinsregister nach § 67 BGB obliegt dem Gericht in materieller Hinsicht im allgemeinen nur eine Prüfung dahin, ob die nachgesuchte Eintragung durch den Inhalt der beigefügten Urkunden gerechtfertigt wird oder ob sich insoweit Bedenken ergeben. Begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der in den Urkunden angegebenen Tatsachen hat das Gericht nach § 12 FGG nachzugehen. Für das Rechtsbeschwerdegericht ist die Prüfung dahin eingeschränkt, ob solche Zweifel möglich sind (hier: Versuchte Behebung von Zweifeln an der Wirksamkeit einer "Stichwahl" durch ein Nachtragsprotokoll).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 162/04 vom 19.08.2004

1. Im Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes ist Verfahrensgegenstand allein die Zwischenverfügung, nicht jedoch der Eintragungsantrag.

2. Eine Zwischenverfügung, die die Mittel zur Beseitigung des Eintragungshindernisses nicht konkret und vollständig angibt, ist auf die Beschwerde hin schon aus formellen Gründen aufzuheben.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 37/04 vom 17.03.2004

Bei einer Anmeldung zum Vereinsregister nach § 67 BGB obliegt dem Gericht in materieller Hinsicht im allgemeinen nur eine Prüfung dahin, ob die nachgesuchte Eintragung durch den Inhalt der beigefügten Urkunden gerechtfertigt wird oder ob sich insoweit Bedenken ergeben. Begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der in den Urkunden angegebenen Tatsachen hat das Gericht nach § 12 FGG nachzugehen. Für das Rechtsbeschwerdegericht ist die Prüfung dahin eingeschränkt, ob solche Zweifel möglich sind. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Vorstandswahl ungültig ist, wenn nicht alle Mitglieder ordnungsgemäß zu der Mitgliederversammlung eingeladen waren.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 110/03 vom 08.07.2003

Die Anordnung der persönlichen Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren greift nicht unmittelbar in die Rechte eines Elternteiles ein und ist daher durch diesen nicht anfechtbar.

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Zwischenverfügung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum