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Zwischenname

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 269/05 vom 14.02.2006

Nach einer Einbürgerung können Personen, die nicht die Voraussetzungen des § 94 BVFG erfüllen, einen Wegfall ihres aufgrund des früheren Personalstatuts als Zwischennamen erworbenen Vatersnamen nicht durch eine Angleichungserklärung gegenüber dem Standesbeamten und deren Eintragung in die Personenstandsbücher erreichen.

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