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Zwischenfeststellungsklage

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 8 AZR 906/07 vom 22.01.2009

1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus.

2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt.

LAG-HAMM – Urteil, 16 Sa 1079/08 vom 22.01.2009

Erhält ein leitender Krankenhausarzt nach seinem Arbeitsvertrag Vergütung nach der Vergütungsgruppe I der Anlage 1 a zum BAT-KF, so ist er ab dem 01.07.2007 nach der Vergütungsgruppe Ä 4 TV-Ärzte-KF zu vergüten, wenn in seinem Arbeitsvertrag die Ersetzung des BAT-KF - Vergütungsgruppe durch die entsprechende Vergütungsgruppe der neuen Regelung vorgesehen ist.

BAG – Urteil, 5 AZR 74/08 vom 03.12.2008

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet jedenfalls dann unternehmensweit Anwendung, wenn die verteilende Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt ist, sondern sich auf alle oder mehrere Betriebe des Unternehmens bezieht. Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Betrieben ist nur zulässig, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 14 Sa 866/08 vom 25.09.2008

1. Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Alterversorgung durch den Arbeitgeber ist wirksam, sofern lediglich von den Arbeitnehmer noch nicht erdiente Zuwachsraten entfallen und eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens der Grund für die Kündigung ist.

2. Eine Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung wirkt nach Ablauf nicht nach, sofern der Arbeitgeber im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Auslaufen der Kündigungfrist keine vergleichbare betriebsverfassungsrechtliche Neuregelung anstrebt.

3. Zur Wirksamkeitsvoraussetzung der Mitbestimmung bei Einführung einer neuen Vergütungsordnung.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 14 Sa 136/08 vom 14.08.2008

Eine Abänderung oder Beseitigung einer betrieblichen Übung infolge des ausbleibenden Widerspruches betroffener Arbeitnehmer bei geändertem Leistungsverhalten des Arbeitgebers kommt nur in Betracht, wenn die Arbeitnehmer davon ausgehen konnten, dass sich der Arbeitgeber selbst an die ursprüngliche betriebliche Übung gebunden sah. Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber erkennbar deshalb nicht (mehr) leistet, weil er nicht von einer betrieblichen Übung ausgeht.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 1399/07 vom 08.08.2008

Ein Arzt, dem die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik gemeinsam mit einem weiteren Oberarzt übertragen ist, erfüllt nicht die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe Ä3 1. Alternative nach § 12 TV-Ärzte.

BAG – Urteil, 3 AZR 409/06 vom 17.06.2008

1. Die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien erstreckt sich auch auf Betriebsrentner.

2. Gewerkschaftsmitglieder, die Betriebsrentner sind, haben einen Anspruch darauf, an den sie betreffenden Entscheidungen tarifpolitisch ebenso mitzuwirken, wie Gewerkschaftsmitglieder, die noch aktive Arbeitnehmer sind.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 26 Sa 322/07 vom 06.03.2008

1. Die Klägerin hat die Anforderungen an die Darlegungslast durch ihren Vortrag erfüllt. Sie ist danach als Altenpflegerin nach zweijähriger Bewährung in VG Ap V eingruppiert.

2. Die Einreihung in die zutreffende Stufe richtet sich nach der Besitzstandsregelung des § 24 Nr. 1a MTV (vorherige Vergütung nach Stufen), nicht nach der des § 24 Nr. 1b MTV (vorherige Festbetragsvergütung). Nach § 24 Nr. 1a MTV bleibt eine Stufung erhalten, die nach einer vor Inkrafttreten des MTV maßgeblichen Tarifregelung erreicht war. Der TAP, der aufgrund der Tarifbindung der Klägerin auf ihr Arbeitsverhältnis Anwendung fand, sah unter § 27 B. eine Stufenregelung vor. Insoweit kommt es nicht darauf an, dass die Beklagte der Klägerin nicht alle zwei Jahre tatsächlich eine höhere Vergütung zahlte, sondern ein übertarifliches Gesamteinkommen.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 3 Sa 1555/07 vom 04.12.2007

Entscheidet sich der nicht tarifgebundene Erwerber eines Teils eines Betriebes, in dem die tariflichen Bestimmungen der Metall- und Elektroindustrie Anwendung finden, den nach Übergang in Kraft getretenen ERA-Tarifvertrag nicht anzuwenden und damit, das dem Tarifvertrag zugrunde liegende, neue Entgeltsystem nicht einzuführen, so entsteht dadurch kein Anspruch der übernommenen Arbeitnehmer auf lineare Tariflohnerhöhung im Umfang des in den ERA-Anpassungsfonds geflossenen restlichen Erhöhungsvolumens gemäß den vor dem Betriebsteil in Kraft getretenen Lohntarifverträgen.

Dies ergibt die Auslegung der maßgeblichen tariflichen Bestimmungen; eine zu schließende, unbewußte Tariflücke liegt nicht vor.

In diesem Fall sind allein die dem Anpassungsfonds zugeführten Geldmittel an die Arbeitnehmer auszuzahlen. (vgl. TV ERA-Anpassungsfonds und Ziffer 4. der Ergänzungsvereinbarung vom 6. April 2006).

BSG – Urteil, B 3 KR 13/07 R vom 15.11.2007

Die Frage, ob einer Krankenkasse im Prozess über einen Abrechnungsstreit mit einem Krankenhaus Einsicht in die vom Sozialgericht beigezogenen Behandlungsunterlagen des Krankenhauses zu gewähren ist (§ 120 SGG), kann nicht Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage sein.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 1194/06 vom 22.10.2007

Zur Frage des Verfalls und der Verjährung von Ansprüchen eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland, der Erstattungsansprüche wegen Zahlung von Urlaubsvergütung geltend macht, sowie zur Frage, ob verfallene und verjährte Forderungen auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen sowie Ansprüche auf Zahlung von Verzugszinsen wegen verspäteter Beitragszahlung eine Verfügungsbefugnis des baugewerblichen Arbeitgebers über Erstattungsforderungen ausschließenden »Debetsaldo« auf dem Beitragskonto des Arbeitgebers begründen.

BAG – Urteil, 4 AZR 1005/06 vom 17.10.2007

1. Ein durch eine Konzernmuttergesellschaft abgeschlossener Tarifvertrag gilt für eine Konzerntochtergesellschaft nur dann, wenn sie erkennbar und dem Schriftlichkeitsgebot ausreichend Rechnung tragend den Tarifvertrag als Partei mit abgeschlossen hat. Dabei kann sie grundsätzlich auch durch die Konzernmuttergesellschaft vertreten werden.

2. Sieht ein tarifliches Tätigkeitsmerkmal eine Bewährung in einer bestimmten Fallgruppe einer niedrigeren Vergütungsgruppe vor, so kann für die Berechnung der Bewährungszeit nur ein Zeitraum herangezogen werden, während dessen der Tarifvertrag galt.

3. Ob und ggf. welche früheren Beschäftigungszeiten für einen anderen Arbeitgeber bei der Berechnung tariflicher Leistungen, die von Beschäftigungszeiten abhängen, herangezogen werden, können die Tarifvertragsparteien sehr weitgehend selbst bestimmen.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 8 Sa 916/07 vom 28.09.2007

Anspruch eines Arbeitgeberverbands gegenüber einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Aufrufs zum Warnstreik zur Durchsetzung eines ergänzenden Tarifvertrags als sog. Tarifsozialplan, Umfang der Friedenspflicht, Unzulässigkeit einer Feststellungsklage.

BAG – Urteil, 9 AZR 672/06 vom 18.09.2007

1. Ein Bewerbungsverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG endet mit der endgültigen Übertragung des Amts auf den ausgewählten Mitbewerber. Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ist regelmäßig nur zur Neubescheidung von Bewerbungen verpflichtet, wenn er die ausgeschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt hat.

2. Eine Körperschaft öffentlichen Rechts verstößt gegen den aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Justizgewährleistungsanspruch, wenn sie mit der endgültigen Stellenbesetzung gegen ein im Wege der einstweiligen Verfügung ergangenes Unterlassungsurteil verstößt. Das gilt auch dann, wenn die Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollziehung innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO unstatthaft geworden ist. Von einem öffentlichrechtlichen Arbeitgeber darf erwartet werden, dass er sich auch ohne Androhung von Ordnungsmitteln bis zur Aufhebung des Urteils an ein gerichtliches Unterlassungsgebot hält.

BAG – Urteil, 3 AZR 102/06 vom 21.08.2007

Die Tarifvertragsparteien dürfen in die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erdiente Ausgangsrente in der Regel nicht eingreifen, soweit nicht bereits vor Entstehung des Anspruchs besondere Anhaltspunkte für verschlechternde Eingriffe der Tarifvertragsparteien bestehen.

LAG-BREMEN – Urteil, 1 Sa 49/07 vom 17.07.2007

1. § 24 Abs. 2 TVöD, wonach Teilzeitbeschäftigte sonstige Entgeltbestandteile pro rata temporis erhalten, ist auf die Wechselschichtzulage gem. § 8 Abs. 5 TVöD nicht anzuwenden.

2. Die sich aus § 24 Abs. 2 TVöD ergebende anteilige Kürzung der Wechselschichtzulage ist eine nicht sachlich gerechtfertigte Benachteiligung und verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.

3. Dies gilt auch im Rahmen des § 4 Abs. 1 TV ATZ für Altersteilzeitverträge.

LAG-BREMEN – Urteil, 1 Sa 118/07 vom 17.07.2007

1. § 24 Abs. 2 TVöD, wonach Teilzeitbeschäftigte sonstige Entgeltbestandteile pro rata temporis erhalten, ist auf die Wechselschichtzulage gem. § 8 Abs. 5 TVöD nicht anzuwenden.

2. Die sich aus § 24 Abs. 2 TVöD ergebende anteilige Kürzung der Wechselschichtzulage ist eine nicht sachlich gerechtfertigte Benachteiligung und verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.

BAG – Urteil, 10 AZR 707/05 vom 28.03.2007

Die Pflegezulagen gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 zu AWKrT setzen voraus, dass entweder Grund- oder Behandlungspflege an den näher beschriebenen Patientengruppen ausgeübt wird. Sie sollen Erschwernisse ausgleichen, die sowohl bei der Grund- als auch bei der Behandlungspflege dieser Patienten auftreten. Die Erschwernisse bestehen nicht darin, dass beide Pflegearten ausgeführt werden.

BSG – Urteil, B 5 RJ 21/05 R vom 17.10.2006

Für einen Versicherten, der auf Grund der Umsiedlung seiner Eltern und Großeltern während des Zweiten Weltkriegs als Vertriebener anerkannt ist, können keine Versicherungszeiten nach dem FRG festgestellt werden, wenn diese nach dem maßgeblichen Vertreibungsvorgang der Umsiedlung zurückgelegt wurden (Fortführung von BSG vom 6.12.1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr 13).

BAG – Urteil, 10 AZR 385/05 vom 28.06.2006

Die Beurteilung, ob aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen eine betriebliche Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen entstanden ist oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 13 Sa 484/05 vom 13.06.2006

1) Die Herausnahme eines Arbeitnehmers aus dem Leistungslohn in Sinne der SR 2 a des Abschnitts A der Anlage 2 MTArb bedarf regelmäßig der Beteiligung der Personalvertretung.

2) Unterbleibt diese, ist auch der daran anknüpfende Widerruf der Vorhandwerkerzulage mangels sachlichen Grundes unwirksam.

LAG-BREMEN – Beschluss, 1 TaBV 20/05 vom 23.05.2006

1. Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist zu entscheiden, wenn Feststellung begehrt wird, ob ein Arbeitsverhältnis gem. § 78 a Abs. 2 und 3 BetrVG im Anschluss an die Ausbildung zustande gekommen ist, und ferner ein Auflösungsantrag gem. § 78 a Abs. 4 BetrVG gestellt wird.

2. Erfolgt eine Ausbildung in einem Konzern, mit dessen Muttergesellschaft der Ausbildungsvertrag geschlossen worden ist, teils in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte, teils in betrieblichen Ausbildungsstätten, so ist die betriebliche Ausbildung der Konzernmutter zuzurechnen oder eine BGB-Gesellschaft zwischen der Muttergesellschaft und den Konzernunternehmen im Hinblick auf die Ausbildung anzunehmen. Dies führt zu einem gesetzlichen Übernahmeanspruch gem. § 78 a BetrVG gegen die Konzernmuttergesellschaft.

3. Der Übernahmeanspruch nach § 78 a BetrVG ist mindestens unternehmensbezogen.

4. § 3 Abs. 4 TV Mitbestimmung TTC, der bei der Deutschen Telekom AG gilt, normiert einen Übernahmeanspruch auch für tätig gewordene Ersatzmitglieder der Auszubildendenvertretung.

5. § 3 Abs. 4 TV Mitbestimmung TTC ist dahingehend auszulegen, dass die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Rahmen des Auflösungsantrags gem. § 78 a Abs. 4 BetrVG unternehmens- oder sogar konzernweit zu prüfen ist.

LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 1812/04 vom 15.03.2006

§ 8 des Tarifvertrages über die Lohn- und Gehaltssicherung für Arbeitnehmer in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 25.01.1979 (jetzt § 8 TV EGS vom 18.12.2003), der den Arbeitgeber ohne besonderen Grund berechtigt, dem Arbeitnehmer eine niedriger bezahlte Tätigkeit zuzuweisen, ist wegen Verstoßes gegen die zwingenden Kündigungsschutzbestimmungen der §§ 1 und 2 KSchG unwirksam.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 Sa 549/05 vom 09.03.2006

Nicht bloß einzelne Rechte aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der Verwirkung. Vielmehr kann auch das Recht eines Arbeitnehmers verwirken, sich darauf zu berufen, zwischen ihm und demjenigen, in dessen Betrieb er tätig war, gelte aus dem Gesichtspunkt unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen.

LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 575/04 vom 21.09.2004

1. Will sich ein Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag vorbehalten, übertarifliche Leistungen einzustellen und nicht nur auf Tariflohnerhöhungen anzurechnen, so wird dies nicht hinreichend deutlich, wenn er den Vorbehalt mit einer Regelung darüber verbindet, mit welchen Tariflohnerhöhungen eine Verrechnung möglich sein soll.

2. In diesen Fällen ist von einem wirksamen Anrechnungsvorbehalt auszugehen. § 306 Abs. 2 BGB (Verbot einer geltungserhaltenden Reduktion) steht dem nicht entgegen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 20 CS 03.525 vom 09.04.2003

Wird jemand als Eigentümer einer störenden Sache auf deren Beseitigung in Anspruch genommen und bestreitet er den Eigentumserwerb, dann haben Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte bei ihrer Verfahrensgestaltung zu berücksichtigen, dass sie die zivilrechtliche Vorfrage nicht rechtskräftig entscheiden können und dass einer etwaigen Klärung durch die Zivilgerichte nach Möglichkeit nicht vorgegriffen werden soll. Zur Erhebung einer Klage vor dem Zivilgericht können sie dem Betroffenen eine Frist setzen.

BAG – Urteil, 1 AZR 96/02 vom 10.12.2002

1. Ein Streik ist nicht allein deshalb rechtswidrig, weil gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber ein Firmentarifvertrag erzwungen werden soll.

2. Erkennbar abschließende verbandstarifliche Kündigungsschutzbestimmungen stehen während der tarifvertraglichen Laufzeit grundsätzlich der streikweisen Durchsetzung eines weitergehenden Kündigungsschutzes in einem Firmentarifvertrag mit einem verbandsangehörigen Arbeitgeber entgegen.

3. Ein Arbeitgeber kann sich nicht rechtswirksam gegenüber einer Gewerkschaft zur dauerhaften Beibehaltung seiner Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband verpflichten.

4. In einem Tarifvertrag kann der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, den tariflichen Kündigungsschutz mit den Arbeitnehmern auch einzelvertraglich zu vereinbaren.

BAG – Urteil, 9 AZR 355/01 vom 05.09.2002

Nach dem Saarländischen Gesetz Nr. 1436 erhalten Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen bereits zum Jahreswechsel 1999/2000 erfüllt haben, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 bis ausschließlich 50 vH im Rahmen der Besitzstandswahrung weiterhin drei Arbeitstage Zusatzurlaub. Das Fehlen entsprechender Regelungen für den öffentlichen Dienst läßt nicht den landesrechtlichen Anspruch auf Zusatzurlaub für Arbeitnehmer der Privatwirtschaft entfallen.

BAG – Urteil, 10 AZR 275/01 vom 31.07.2002

Abfindungsansprüche aus einem vor Insolvenzeröffnung aufgestellten Sozialplan sind Insolvenzforderungen iSv. § 38 InsO, falls der Abschluß nicht durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis iSv. § 55 Abs. 2 InsO erfolgte.

BAG – Urteil, 3 AZR 550/00 vom 20.11.2001

1. Der Arbeitgeber muß bei der Ausgestaltung der betrieblichen Invaliditätsversorgung insbesondere die Unverfallbarkeitsvorschriften der §§ 1 und 2 BetrAVG beachten. Die betriebliche Invaliditätsversorgung kann nicht davon abhängig gemacht werden, daß bei Eintritt der Invalidität das Arbeitsverhältnis noch besteht.

2. Erhält ein Versorgungsberechtigter aus der Sozialversicherung lediglich wegen Ausübung einer selbständigen Tätigkeit statt einer Erwerbsunfähigkeitsrente die niedrigere Berufsunfähigkeitsrente, so kann eine ergänzende Vertragsauslegung dazu führen, daß er sich auf seine betriebliche Invaliditätsversorgung die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente anrechnen lassen muß.

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