JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zwischenentscheid
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, ZPO |
| Stichwort: | Zwischenentscheid |
| Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, 19 Sch 12/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Mehrparteienschiedsgericht |
| Stichwort: | Zwischenentscheid |
| Leitsatz: | Auch bei nicht vorhandener Vereinbarung der Parteien über die Anzahl der Schiedsrichter kann ein Mehrparteienschiedsgericht gebildet werden; beide Schiedsrichter werden dann vom Gericht bestimmt, § 1034 Abs. 2 ZPO. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 20 SCHH 4/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UNÜ |
| Stichwort: | Zwischenentscheid |
| Leitsatz: | Ein (Teil-)Schiedsspruch ("Partial Award on Jurisdiction"), der für einen Verfahrensabschnitt eine endgültige Kostenentscheidung trifft, kann bezüglich dieser Kostenentscheidung für vollstreckbar erklärt werden. |
| Volltext: BGH - Beschluss, III ZB 35/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Stichwort: | Zwischenentscheid |
| Leitsatz: | 1. Voraussetzung für eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist eine ausdrückliche Zwischenentscheidung des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit. Allein das Weiterverhandeln des Schiedsgerichts, ohne über die Zuständigkeitsrüge einer Partei zu entscheiden, führt nicht zur Zulässigkeit des Antrags an das staatliche Gericht. 2. Für die Wirksamkeit eines Schiedsspruchs ist es, abgesehen von im Gesetz selbst vorgesehenen Ausnahmen, erforderlich, dass dieser von allen Schiedsrichtern unterschrieben ist. Die Parteien können davon nicht durch Vereinbarung abweichen. Ein nur vom Vorsitzenden eines aus drei Mitgliedern bestehenden Schiedsgerichts unterschriebenes Sitzungsprotokoll, das den angeblichen Schiedsspruch enthält, genügt diesen Anforderungen nicht. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 SchH 11/05 | |
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