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Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 3 ABR 28/01 vom 22.01.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle - Anfechtbarkeit
Stichwort:Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle
Leitsatz:1. Der Zwischenbeschluß einer Einigungsstelle, in der diese die eigene Zuständigkeit feststellt, ist jedenfalls dann nicht mehr gesondert gerichtlich anfechtbar, wenn bereits vor der gerichtlichen Anhörung im Verfahren erster Instanz der abschließend regelnde Spruch der Einigungsstelle vorliegt (Abgrenzung zu BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - BAGE 62, 233).

2. Verfahrensbegleitende Zwischenbeschlüsse der Einigungsstelle, die nicht die Zuständigkeit der Einigungsstelle zum Gegenstand haben, sind nicht gesondert gerichtlich anfechtbar (Bestätigung von BAG 4. Juli 1989 - 1 ABR 40/88 - aaO).
Volltext: BAG - Beschluss, 3 ABR 28/01




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