JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zwischenbescheid
| Rechtsgebiete: | GrdstVG, RSG, LwVG, LWG, KostO |
| Stichwort: | Zwischenbescheid |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 10 W 2/09 | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV |
| Stichwort: | Zwischenbescheid |
| Leitsatz: | 1. Ein Au-pair-Mädchen hält regelmäßig die Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit, die ihre Gastfamilie ihr für die Dauer der Au-pair-Beschäftigung in dem von ihr bewohnten Zimmer zur Verfügung stellt, und ist deshalb rundfunkgebührenpflichtig. 2. Die Rückkehr eines aus dem Ausland stammenden Au-pair-Mädchens in ihr Heimatland nach Beendigung der Au-pair-Beschäftigung führt - ebenso wenig wie sonstige Wohnungswechsel - erst mit Abmeldung bei der GEZ zu einem Ende der Rundfunkgebührenpflicht. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 E 1042/07 | |
| Rechtsgebiete: | BVerfGG, GG, StPO |
| Schlagworte: | Anspruch eines Angeklagten auf einen gerichtlichen Zwischenbescheid über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots, Voraussetzungen für eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren |
| Stichwort: | Zwischenbescheid |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 2025/07 | |
| Rechtsgebiete: | GrdstVG, RSG |
| Schlagworte: | Genehmigung nach GrdstVG, siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht |
| Stichwort: | Zwischenbescheid |
| Leitsatz: | 1. Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke im Rechtssinne übertragen, die teils die Genehmigungsfreigrenze (nicht größer als 2 ha) gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrdstVG i.V.m. § 1 Abs. 2 des Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des GrdstVG vom 21. Februar 1996 unterschreiten, sie teils aber überschreiten, löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob verschiedene Flurstücke oder rechtlich selbständige Grundstücke ein Grundstück im Sinne des RSG bilden, ist der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgeblich. Grundstück ist danach unabhängig von der Eintragung im Grundbuch jeder einheitlich bewirtschaftete Grundbesitz, wobei die erforderliche wirtschaftliche Zusammengehörigkeit vorliegen kann, wenn diese über gut ausgebaute Straßen erreichbar sind, so dass nach heutigem Stand der Technik für eine einheitliche Bewirtschaftung kein Trennungsgrund besteht und die Bewirtschaftung von der Größe der Flächen her auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht tragbar ist. 3. Der Versagungsgrund nach § 9 Abs. 2 GrdstVG liegt vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Vollerwerbslandwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben. In Schleswig-Holstein besteht bei einem größeren Betrieb mit ungünstigem Verhältnis von Eigenland zu Pachtland (hier bei einer Gesamtgröße von 210 ha Eigenland von 100 ha) in der Regel ein dringender Bedarf daran, das Eigenland möglichst aufzustocken, wobei auch eine geringe Vergrößerung des Eigenanteils ausreicht. Auch die Verbesserung der Betriebswege des landwirtschaftlichen Betriebs ist geeignet, einen Aufstockungsbedarf zu begründen. 4. Das Vorliegen eines dringenden Ankaufsinteresses eines Vollerwerblandwirtes schließt nicht aus, dass die Grundstücksveräußerung an einen Nichtlandwirt mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Einklang stehen kann, insbesondere wenn der Landerwerb der Verwirklichung eines von der Bundesregierung im Rahmen der Agrarpolitik aufgestellten und geförderten Projektziels dient. Letzteres scheidet aber aus, wenn der Käufer den Kaufgegenstand nicht erwirbt, um damit nachhaltig und langfristig ein solches agrarpolitisch gefördertes Projektziel umzusetzen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 3 WLw 20/08 | |
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