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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2257/05 vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:AEG, VwVfG, BImSchG, TA Lärm, AVV Baulärm
Schlagworte:Eisenbahn, Planfeststellung, Stuttgart 21, Fildertunnel, Zwischenangriff, Baulärm, Lkw-Lärm, Schutzkonzept, Nebenbestimmungen, Richtwert, Messabschlag, Abwägung, Alternative, Variante
Stichwort:Zwischenangriff
Leitsatz:1. Zur Feststellung der Schädlichkeit von Baustellenlärm kann auf die TA Lärm auch dann nicht zurückgegriffen werden, wenn die Baustelle über mehrere Jahre hinweg rund um die Uhr betrieben werden wird.

2. Ein gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG gebotenes Konzept zum Schutz vor Baulärm darf sich an den Richtwerten und Maßnahmewerten der AVV Baulärm orientieren (vgl. Senatsurt. v. 07.06.1989 - 5 S 3040/87 - NVwZ-RR 1990, 227).

3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn insoweit als Schutzniveau nicht die Richtwerte von Nr. 3.1.1 der AVV Baulärm zu Grunde gelegt werden, sondern die Anordnung von Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes davon abhängig gemacht wird, dass der für die jeweilige Art eines Baugebiets geltende Richtwert um mehr als 5 dB(A) überschritten wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2257/05




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