JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > zwingendes persönliches Umzugshindernis
| Rechtsgebiete: | GG, BUKG, ATGV |
| Schlagworte: | 12. Jahrgangsstufe, allgemeinbildendes zwölfstufiges Schulsystem, Analogie, Aufwandsentschädigung, Auslandstrennungsgeld, einheitliche Qualifikationsphase, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Gymnasialausbildung, gymnasiale Oberstufe, Kollegstufe, planwidrige Regelungslücke, Schulbesuch, Schulbesuch als Umzugshindernis, Schulwechsel, Trennungsgeld, Umzugshindernis, Umzugskostenvergütung, Versetzung, weiterführender Schulabschluss, zwingendes persönliches Umzugshindernis, Vorbehalt des Gesetzes, Beamtenrecht, Umzugskostenrecht |
| Stichwort: | zwingendes persönliches Umzugshindernis |
| Leitsatz: | Als zwingendes persönliches Umzugshindernis ist es auch anzusehen, wenn sich das Kind des Beamten oder Soldaten in der vorletzten Jahrgangsstufe eines auf 12 Jahre angelegten schulischen Bildungsgangs befindet, der in einer einheitlichen zweijährigen Qualifikationsphase zu einem weiterführenden Schulabschluss (hier: Fachabitur) führt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 17.08 | |
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