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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZzwingendes persönliches Umzugshindernis 

zwingendes persönliches Umzugshindernis

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 17.08 vom 30.04.2009

Als zwingendes persönliches Umzugshindernis ist es auch anzusehen, wenn sich das Kind des Beamten oder Soldaten in der vorletzten Jahrgangsstufe eines auf 12 Jahre angelegten schulischen Bildungsgangs befindet, der in einer einheitlichen zweijährigen Qualifikationsphase zu einem weiterführenden Schulabschluss (hier: Fachabitur) führt.

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