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zwingende dienstliche Gründe

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 110/08 vom 21.01.2009

Rechtsgebiete:BBG, BPolBG
Schlagworte:Amtsführungsverbot, Dienstfähigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Zweifel, zwingende dienstliche Gründe
Stichwort:zwingende dienstliche Gründe
Leitsatz:Zweifel an der Dienstfähigkeit einer Polizeibeamtin rechtfertigen nur dann den Erlass eines Amtsführungsverbots aus zwingenden dienstlichen Gründen, wenn sie von solchem Gewicht sind, dass die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung gefährdet ist und es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses kommt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 110/08



OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 2 M 156/08 vom 25.11.2008

Rechtsgebiete:LBG M-V
Schlagworte:Verbot der Dienstgeschäfte, zwingende dienstliche Gründe, Ermittlungsverfahren
Stichwort:zwingende dienstliche Gründe
Leitsatz:Für ein Verbot der Dienstgeschäfte, das darauf gestützt wird, der Beamte habe eine Straftat begangen, bestehen jedenfalls dann keine zwingenden dienstlichen Gründe, wenn nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine strafgerichtliche Verurteilung zu erwarten ist.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 M 156/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 41.07 vom 13.08.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG NW, GO NW
Schlagworte:Haushaltssicherungskonzept, zwingende dienstliche Gründe, Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten, Organisationsermessen
Stichwort:zwingende dienstliche Gründe
Leitsatz:Die mit der Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit regelmäßig verbundenen finanziellen und personalorganisatorischen Auswirkungen sind regelmäßig keine entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Gründe, die eine Versagung der Wiederberufung durch den Dienstherrn rechtfertigen könnten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 41.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 7.06 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:Richtlinie 1999/70/EG, Richtlinie 2000/78/EG, GG, BRRG, BBG, BBesG, BGB, MVergV, AGG
Schlagworte:Beamter, Bundesbeamter, Ruhestandsbeamter, Versetzung in den Ruhestand, vorzeitig, eigener Wunsch, Arbeitszeit, Beitrittsgebiet, rechtswidrig, Mehrarbeit, Mehrarbeitsvergütung, Anordnung, Genehmigung, Schaden, immateriell, Schadensersatz, Fürsorgepflicht, unzumutbare Belastung (verneint), Folgenbeseitigungsanspruch, Treu und Glauben, Dienstbefreiung, Besoldung, Gesetzesbindung der -, Interessenausgleich, öffentliches Wohl (verneint), zwingende dienstliche Gründe, Unterlassungsanspruch, Alter, Diskriminierung (verneint), Gemeinschaftsrecht
Stichwort:zwingende dienstliche Gründe
Leitsatz:Bundesbeamte im Ruhestand haben keinen Anspruch nach §§ 72 Abs. 2 Satz 3, 242 BGB auf Geldausgleich für den während ihres aktiven Dienstverhältnisses im Beitrittsgebiet aufgrund rechtswidrig zu hoch angesetzter Wochenarbeitszeit zuviel geleisteten Dienst (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 und 2 C 35.02 -).
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 7.06


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