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Zweitwohnungssteuer Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 332/07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:MG LSA, VwGO, ZWStS
Schlagworte:Bundeswehr, Gemeinschaftsunterkunft, Leistungsfähigkeit, Melderecht, Nebenwohnung, Wohnung, Zweitwohnungssteuer Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr
Stichwort:Zweitwohnungssteuer Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr
Leitsatz:Selbst wenn das Innehaben der Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft in einer Kaserne der Bundeswehr nicht auf der freien Willensentscheidung des Steuerpflichtigen beruht, steht dies seiner Zweitwohnungssteuerpflicht für die von ihm bewohnte Nebenwohnung nicht entgegen. Denn das die Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer tragende Merkmal der Verwendung finanzieller Mittel in einer Weise, die typischerweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, ist allein mit dem Innehaben einer Nebenwohnung erfüllt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 332/07




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