JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zweitschrift
| Rechtsgebiete: | GG, HwO, IFG, LDSG, LVwVfG, EGRL 03/98 |
| Schlagworte: | Akteneinsicht, Auskunftsanspruch, Berufsausbildung, Berufsfreiheit, personenbezogene Daten, Gesellenprüfung, allgemeiner Gleichheitssatz, Handwerksrolle, Informationelle Selbstbestimmung, Informationsfreiheit, Handwerkskammer, Lehrlingsrolle, Meisterprüfung, Prüfungserfolg, Übermittlung |
| Stichwort: | Zweitschrift |
| Leitsatz: | § 28 HwO gewährt keinen Anspruch auf Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Berufsausbildungsverhältnissen des Handwerks an Dritte. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 7/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Stichwort: | Zweitschrift |
| Leitsatz: | 1. Wenn alle von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer den im gem. § 613 a Abs. 5 BGB erstellten Informationsschreiben korrekt bezeichneten Erwerber deswegen genau kennen, weil dieser zuvor durch eine sog. Ausgründung aus dem veräußernden Unternehmen entstanden ist, im selben Gebäude mit seiner Belegschaft und seiner Geschäftsführung sein oparatives Geschäft betreibt - wobei beide Unternehmen teilweise dieselbe Infrastruktur (z. B. Kantine) benutzen - und wenn klar ist, wohin sich die vom Übergang betroffenen Arbeitnehmer wenden können, um aus berufenem Munde weitere Informationen über den Erwerber einzuholen, bedarf es der förmlichen Angabe der Anschrift des Erwerbers nicht. 2. Zur ausreichenden Unterrichtung über den Grund des Übergangs (§ 613 a Abs. 5 Nr. 2 BGB) reicht in der Regel die Bezeichnung des dem Übergang zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts mit der im Rechtsleben üblichen Begrifflichkeit (z. B. Kaufvertrag, Pachtvertrag) aus. Die dem Übergang zugrundeliegenden unternehmerischen Erwägungen müssen grundsätzlich nur mitgeteilt werden, wenn Besonderheiten bzw. Abweichungen von der "Normalgestaltung" eines solchen Rechtsgeschäfts vorliegen, die dazu führen, dass durch die pauschale Bezeichnung des Vertrags die wirtschaftlichen oder rechtlichen Grundlagen des Geschäfts unzureichend beschrieben oder gar verschleiert werden. 3. Zu den gem. § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB mitzuteilenden rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen gehört zwar grundsätzlich die kündigungsrechtliche Situation und auch der Umstand, dass im Falle eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses und nachfolgender betriebsbedingter Kündigung ein Abfindungsanspruch aufgrund eines Sozialplans oder Tarifvertrages besteht. Nicht mitzuteilen ist dagegen, dass (mangels solcher Rechtsgrundlagen) kein Abfindungsanspruch besteht. Die Nichtexistenz eines solchen Anspruchs ist nicht rechtliche "Folge" des Übergangs. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 214/09 | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV |
| Stichwort: | Zweitschrift |
| Leitsatz: | 1. Ein Au-pair-Mädchen hält regelmäßig die Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereit, die ihre Gastfamilie ihr für die Dauer der Au-pair-Beschäftigung in dem von ihr bewohnten Zimmer zur Verfügung stellt, und ist deshalb rundfunkgebührenpflichtig. 2. Die Rückkehr eines aus dem Ausland stammenden Au-pair-Mädchens in ihr Heimatland nach Beendigung der Au-pair-Beschäftigung führt - ebenso wenig wie sonstige Wohnungswechsel - erst mit Abmeldung bei der GEZ zu einem Ende der Rundfunkgebührenpflicht. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 E 1042/07 | |
| Rechtsgebiete: | LuftVG |
| Schlagworte: | ATPL(A), ATPL-Theoriekredit, Berufsflugzeugführer, CPL(A), Langstreckenflugberechtigung, Lizenz, Prüfungsmitteilung, Zuverlässigkeit, theoretische Prüfung |
| Stichwort: | Zweitschrift |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 344/08 | |
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