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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1203/08 vom 18.05.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, GG
Schlagworte:Rundfunkgebührenbefreiung, Autoradio, Zweitgerät, gewerbliche Nutzung, betriebliche Nutzung, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Entfernungspauschale, Gleichheitssatz, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsaufwand, Grundsatz der Typengerechtigkeit
Stichwort:Zweitgerät
Leitsatz:1. § 5 Abs. 2 Satz 1 RGebStV bezweckt, die Gebührenfreiheit für solche Zweitgeräte auszuschließen, die einer gewinnbringenden, auf die Erlangung eines unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteils gerichteten Tätigkeit dienen. Die Neufassung der Vorschrift durch den zum 1. April 2005 in Kraft getretenen Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (GBl. 2005, 189) hat daran nichts geändert.

2. Gewerbetreibende bzw. freiberuflich Tätige, die ihr mit einem Autoradio (Zweitgerät) ausgestattetes Kraftfahrzeug betrieblich ausschließlich für die Fahrt von der Wohnung zur Betriebsstätte nutzen, sind danach für dieses Zweitgerät gebührenpflichtig.

3. Die sich daraus ergebende Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden bzw. freiberuflich Tätigen, die ihr Fahrzeug nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug in gleicher Weise nutzen, aber dafür keine gesonderten Rundfunkgebühren zahlen müssen, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1203/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11107/07.OVG vom 05.05.2008

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Auto, Autoradio, Einnahmen, Fahrzeug, Gebühr, Gebührenfreiheit, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, geschäftlich, Gewinn, Gewinnerzielung, Hobby, Imker, Imkerei, Kraftfahrzeug, Liebhaberei, Nebenerwerb, Nebenerwerbstätigkeit, Nebentätigkeit, Nutzung, privat, Radio, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Zweck, Zweitgerät
Stichwort:Zweitgerät
Leitsatz:Zur Rundfunkgebührenpflicht eines Autoradios als Zweitgerät (hier: Abgrenzung einer Nebenerwerbstätigkeit von einer Liebhaberei; im Anschluss an das Urteil des Senats vom 13. Dezember 2007 - 7 A 10913/07.OVG -).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 A 11107/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10913/07.OVG vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Auto, Autoradio, Erhebung, Erhebungsdefizit, strukturelles Erhebungsdefizit, Fahrzeug, Gebühr, Gebührenfreiheit, Gebührenpflicht, geschäftlich, Gleichbehandlung, Gleichheit, Kraftfahrzeug, Nutzung, privat, Radio, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühren, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Steuerberater, Willkür, Zweck, Zweitgerät, Gebührenrecht
Stichwort:Zweitgerät
Leitsatz:Zur Rundfunkgebührenpflicht eines Autoradios als Zweitgerät.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10913/07.OVG


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