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Zweite Juristische Staatsprüfung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 UZ 1815/07 vom 10.09.2008

Rechtsgebiete:DRiG, JAG (Hess)
Schlagworte:Ausbildungsnoten, Begründung, geringeres Gewicht, Hebung, Leistungen im Vorbereitungsdienst, zweite juristische Staatsprüfung
Stichwort:Zweite Juristische Staatsprüfung
Leitsatz:1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Prüfer im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums bei einer Hebungsentscheidung den Leistungen im Vorbereitungsdienst geringeres Gewicht zubilligen als den Prüfungsleistungen.

2. Ein näheres Eingehen auf den Inhalt von Einzelzeugnissen im Vorbereitungsdienst ist nicht regelmäßig in jeder Begründung einer Hebungsentscheidung erforderlich, das kann vielmehr etwa nur in besonderen Grenzfällen und nach entsprechenden, substanziellen "wirkungsvollen Hinweisen" des Prüflings spätestens im Überdenkensverfahren geboten sein.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 UZ 1815/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 418/07 vom 07.02.2008

Rechtsgebiete:GG, GKG, NJAG, NJAVO
Schlagworte:Arbeitszeugnis, Benachteiligungsverbot, Datierung, Gesetzesvorbehalt, Gleichbehandlungsgrundsatz, Interessenabwägung, Prüfungsgesamtnote, Prüfungsverfahren, Prüfungswiederholung, Prüfungszeugnis, Streitwert, Prüfungsrecht, Zeugniswahrheit, zweite juristische Staatsprüfung
Stichwort:Zweite Juristische Staatsprüfung
Leitsatz:1. Aus dem prüfungsrechtlichen Benachteiligungsverbot folgt nicht, dass im Fall der Wiederholung einer bereits im ersten Durchgang bestandenen Prüfung das endgültige Prüfungszeugnis auf den Zeitpunkt der ersten bestandenen Prüfung zu datieren ist.

2. Wenn sich der in einem Haupt- und Hilfsantrag zum Ausdruck kommende Inhalt des begehrten Prüfungszeugnisses nur in unwesentlichen Nuancen unterscheidet, betreffen die Ansprüche denselben Gegenstand i. S. d. 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 418/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 3013/06 vom 22.05.2007

Rechtsgebiete:GG, JAPrO
Schlagworte:Zweite Juristische Staatsprüfung, Sanktionsnote, Bearbeitungszeit, Rechtzeitige Abgabe, Einzelfall, Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit, Chancengleichheit
Stichwort:Zweite Juristische Staatsprüfung
Leitsatz:In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist die rechtzeitige Abgabe einer Aufsichtsarbeit, die von den Aufsichtführenden eingesammelt wird, grundsätzlich dadurch vorzunehmen, dass nach der Bekanntgabe des Endes der Bearbeitungszeit und der allgemeinen Aufforderung zur Abgabe die Arbeit im dafür vorgesehenen Umschlagbogen zum Einsammeln bereitgelegt oder spätestens dem Aufsichtführenden beim erstmaligen Erscheinen am Platz des Prüflings unverzüglich ausgehändigt wird.

Auch unter den Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit erfolgt die Abgabe im Einzelfall jedenfalls dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Prüfling nach dem erstmaligen und mit der Aufforderung, das Schreiben einzustellen, verbundenen Erscheinen des Aufsichtführenden am Platz des Prüflings nicht nur noch auf die Abgabe gerichtete Handlungen vornimmt, sondern die Aufsichtsarbeit inhaltlich weiter bearbeitet, selbst wenn der Aufsichtführende dann kommentarlos weitergeht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 3013/06

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 05.2683 vom 05.12.2006

Rechtsgebiete:JAPO 1993
Schlagworte:Prüfungsrecht, Zweite Juristische Staatsprüfung, Aufbaufehler, Urteilsstil, eigenverantwortliche Bewertung bei Verwendung eines Begründungsblattes
Stichwort:Zweite Juristische Staatsprüfung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 05.2683


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