JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zweifel an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung
| Rechtsgebiete: | GG, MOG, ZAV, MGV, VO (EWG) Nr. 3950/92 |
| Schlagworte: | Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger, Zweifel an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung, Befristete Fortgeltung der Zusatzabgabenverordnung im Falle einer unzureichenden gesetzlichen Ermächtigung zu ihrem Erlass, Übernahmerecht des Pächters nicht durch die Übertragung einer verpachteten Anlieferungs-Referenzmenge auf einen Dritten vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung ausgeschlossen, Frist für die Zahlung des Übernahmepreises durch den Pächter, wenn dessen Übernahmeberechtigung bestritten und durch entsprechende behördliche Bescheinigungen verneint, Berechnung des Übernahmepreises |
| Stichwort: | Zweifel an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung |
| Leitsatz: | Ungeachtet erheblicher Zweifel an einer verfassungskonformen gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung ist diese jedenfalls als befristet fortgeltend anzusehen, weil sonst im Bereich der gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Milchkontingentierung ein weitgehend rechtloser Zustand einträte, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünde. Das Recht des Pächters auf Übernahme der Referenzmenge wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die verpachtete Referenzmenge vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenverordnung auf einen Dritten übertragen wurde, der sie für die eigene Milcherzeugung benötigt (Anschluss an BVerwG vom 20.3.2003 - 3 C 10.02). Wird der Antrag des Pächters auf Ausstellung einer Übergangsbescheinigung durch behördlichen Bescheid abgelehnt, dann wird sein Übernahmerecht noch wirksam, wenn der Übernahmepreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechtskraft eines den Übernahmeanspruch des Pächters bejahenden Urteils entrichtet wird. Zur Berechnung des Übernahmepreises. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 9 B 02.1730 | |
| Rechtsgebiete: | GG, MOG, ZAV, EWG |
| Schlagworte: | Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger, Zweifel an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung, Befristete Fortgeltung der Zusatzabgabenverordnung im Falle einer unzureichenden gesetzlichen Ermächtigung zu ihrem Erlass, Einziehung von 33 vom Hundert der zurückgewährten Anlieferungs-Referenzmenge zugunsten der Landesreserve, wenn Verpächter nicht aktiver Milcherzeuger ist |
| Stichwort: | Zweifel an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung |
| Leitsatz: | Ungeachtet erheblicher Zweifel an einer verfassungskonformen gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung ist diese jedenfalls als befristet fortgeltend anzusehen, weil sonst im Bereich der gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Milchkontingentierung ein weitgehend rechtloser Zustand einträte, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünde. Es ist mit höherrangigem Recht vereinbar, dass bei der Rückgewähr einer befristet verpachteten Anlieferungs-Referenzmenge an einen Verpächter, der die Referenzmenge nicht für die eigene Milcherzeugung benötigt, 33 vom Hundert zugunsten der Landesreserve eingezogen werden. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 9 BV 02.3024 | |
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