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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 313/08 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Ablehnung, Beweisantrag, Iran, Sachkunde, Sachverständigengutachten, Verfahrensmangel, Zweifel
Stichwort:Zweifel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 313/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 164/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:LSA-BG
Schlagworte:Beamter, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Prüfungsumfang, Ruhestand, Untersuchung, amtsärztliche, Versetzung, Zweifel
Stichwort:Zweifel
Leitsatz:1. Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA i. V. m. §§ 45b, 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA, wenn der Beamte bereits durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung wegen Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde (Fortführung von OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris).

2. Ein Beamter ist nach wie vor verpflichtet, an der für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlichen Klärung seines Gesundheitszustandes mitzuwirken, auch wenn er bereits durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung wegen Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Beamte selbst mit der Behauptung seiner Dienstfähigkeit um seine aktive dienstliche Verwendung nachsucht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 164/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 110/08 vom 21.01.2009

Rechtsgebiete:BBG, BPolBG
Schlagworte:Amtsführungsverbot, Dienstfähigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Zweifel, zwingende dienstliche Gründe
Stichwort:Zweifel
Leitsatz:Zweifel an der Dienstfähigkeit einer Polizeibeamtin rechtfertigen nur dann den Erlass eines Amtsführungsverbots aus zwingenden dienstlichen Gründen, wenn sie von solchem Gewicht sind, dass die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung gefährdet ist und es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses kommt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 110/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 355/08 vom 21.01.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Anordnung, Einwände, Hauptsacheverfahren, Richtigkeit, Verwaltungsakt, Wirkung, aufschiebende, Wortlaut, Zweifel, ernstliche
Stichwort:Zweifel
Leitsatz:Ernstliche Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen nicht schon, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist. Bereits aus dem Wortlaut des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO folgt, dass einfache Zweifel an der Richtigkeit des Verwaltungsaktes nicht genügen, mögen sie auch den Ausgang des Hauptsacheverfahrens noch als offen erscheinen lassen. Vielmehr sollen nur Einwände, die von solchem Gewicht sind, dass sie mehr als nur einfache Zweifel rechtfertigen, zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung führen können.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 355/08


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