JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung |
| Stichwort: | Zwei-Wochen-Frist bei außerordentlicher Kündigung |
| Leitsatz: | 1. Die kündigungsberechtigte Dienststelle des öffentlichen Arbeitgebers muss sich die Kenntnis eines nicht kündigungsberechtigten Leiters eines Gymnasiums von einem Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB zurechnen lassen. 2. Die vorbehaltlose Zustimmung des nach § 72 a Abs. 2 Satz 1 LPVG NW zu einer außerordentlichen Kündigung beteiligten Personalrats ersetzt nicht dessen nach § 72 a Abs. 1 Satz 1 LPVG notwendige Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung, auf die im Prozess im Wege der Umdeutung nach § 140 BGB zurückgegriffen wird. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 5 Sa 642/06 | |
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