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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZweckvereinbarung 

Zweckvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 10.07 vom 28.11.2007

1. Eine Aufgabenübertragung auf eine andere Gemeinde durch Rechtsverordnung gemäß § 203 Abs. 1 BauGB ist nicht auf den Fall beschränkt, dass eine Gemeinde wegen mangelnder Verwaltungskraft zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Baugesetzbuch nicht in der Lage ist. Sie kommt auch bei jedem anderen sachlich anzuerkennenden Bedürfnis in Betracht.

2. Auf diesem Wege übertragen werden kann auch die Aufgabe der Erschließung (§ 123 Abs. 1 BauGB) und die Befugnis zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen (§§ 127 ff. BauGB), um eine Gemeinde zu einer ihr andernfalls nicht möglichen Heranziehung von Eigentümern von Grundstücken auf dem Gebiet der Nachbargemeinde zu ermächtigen, die durch eine auf dem Gebiet beider Gemeinden liegende Anbaustraße erschlossen werden.

3. Ein Rechtsanspruch auf Tätigwerden des Normgebers scheidet aus, wenn dem Betroffenen ein anderer, vorrangig zu verfolgender Weg zur Erreichung des von ihm verfolgten Ziels zur Verfügung steht. Im Fall einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung gemäß § 203 Abs. 1 BauGB kann dies der Abschluss einer Zweckvereinbarung nach den Landesgesetzen über kommunale Zusammenarbeit sein.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10035/04.OVG vom 27.04.2004

Zweckvereinbarungen sind im Ausbaubeitragsrecht nicht generell unzulässig. Wird zwischen zwei Ortsgemeinden eine Zweckvereinbarung über eine gemeinsame Ausbaumaßnahme und die gemeinsame Beitragserhebung mit dem Ziel abgeschlossen, in beiden Gemeinden einheitlich hohe Beitragssätze zu erreichen, verstößt sie gegen das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter und ist unwirksam, wenn sich die Beitragssätze bei getrennter Abrechnung deutlich in ihrer Höhe unterscheiden würden.

Zur Heilbarkeit rechtswidriger Ausbaubeitrags-Vorausleistungsbescheide durch Erlass einer rechtlich unbedenklichen Beitragssatzung ohne Rückwirkung.

Ein Gehweg in einer Breite von 1,36 m vermittelt in dörflichen Gebieten den Anliegern im Allgemeinen einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil, auch wenn er in seltenen Fällen eines Begegnungsverkehrs zweier Lastkraftwagen teilweise überfahren wird.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 BS 255/03 vom 22.09.2003

1. Eine Zweckvereinbarung kann die Übertragung der Verwaltungszuständigkeit für die Abgabenerhebung zum Gegenstand haben. Dann kommt es zu einer Trennung von der betreffenden Ertragszuständigkeit.

2. Die Übertragung einer Aufgabe durch Zweckvereinbarung bewirkt eine devolvierende Delegation, d.h. den Übergang der Kompetenz auf die beauftragte Körperschaft zur Erfüllung im eigenen Namen und den vollständigen Verlust der Zuständigkeit der abgebenden Körperschaft.

3. Das nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 SächsKomZG auf einen Zweckverband übergehende Recht zur Erhebung von Entgelten von Benutzern einer Einrichtung bezieht sich auch auf Beiträge.

4. Der Übergang des Rechts nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 SächsKomZG scheitert, wenn es im Zeitpunkt der Aufgabenübertragung auf den Zweckverband dem Verbandsmitglied nicht zusteht. § 60 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 SächsKomZG bildet auch keine Grundlage für einen nachträglichen Übergang des Rechts auf den Zweckverband für den Fall, dass das Verbandsmitglied das Recht später (zurück-) erwirbt.

5. § 185 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 BGB ist auf öffentlich-rechtliche Kompetenzübertragungen nicht anwendbar

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 204/00 vom 12.07.2002

1. § 732 BGB gilt nicht für eingetragene Vereine.

2. Zur Unterscheidung von Verträgen mit Schutzwirkung für Dritte und Verträgen zu Gunsten Dritter.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 ZB 05.134 vom 23.02.2005


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