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Zweckverband

Entscheidungen der Gerichte

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 11 Ta 137/09 vom 29.06.2009

Die Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen in einem Verfahren, in dem ein ehemaliges nunmehr im Ruhestand befindliches Mitglied des Vorstands einer Sparkasse auf der Grundlage seines Dienstvertrags Aufwendungsersatz nach Beihilfevorschriften für seine erkrankte Ehefrau begehrt. Die Zulässigkeit wird verneint, weil der Kläger kraft Gesetzes die Stellung eines Organs hatte.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 L 127/07 vom 14.04.2009

1. Bei der Verpflichtung der Gemeinde zur (schadlosen) Abführung des Straßenoberflächenwassers gem. § 23 Abs. 5 Satz 2 StrG LSA handelt es sich ebenfalls um eine - wenn auch spezialgesetzlich geregelte - wasserrechtliche Abwasserbeseitigungspflicht i. S. d. § 151 WG LSA.

2. Wird von der Gemeinde die Durchführung der Abwasserentsorgung gem. § 9 GKG LSA auf den Abwasserzweckverband übertragen, geht grundsätzlich auch die Aufgabe der Straßenentwässerung auf den Zweckverband über, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 B 359/09 vom 07.04.2009

§ 3 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG), der es ermöglicht, einem Privaten die Pflicht zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte zu übertragen, dient nicht dem Schutz nicht zum Zuge gekommener Bewerber.

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 Sa 137/08 vom 05.11.2008

1. Der Verbandsvorsteher ist gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes gem. § 158 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V. Er kann damit auch wirksam eine Vollmacht zur Erteilung einer Änderungskündigung erteilen. Der Wirksamkeit dieser Vollmacht steht nicht entgegen, dass nach der Satzung für die Änderungskündigung der Verbandsvorstand zuständig gewesen wäre (vgl. BAG 7 AZR 133/83).

2. Ist eine höherwertige Tätigkeit Vertragsbestandteil geworden, kann einer Änderungskündigung nicht der Einwand entgegengehalten werden, stattdessen hätte eine korrigierende Rückgruppierung als milderes Mittel erfolgen müssen.

THUERINGER-OVG – Urteil, 4 KO 1313/05 vom 29.09.2008

1. Die Übertragung lediglich einer Teilaufgabe der Gesamtaufgabe Abwasserbeseitigung nach § 58 Abs. 1 und 4 ThürWG auf einen Zweckverband (hier: überörtliche Abwassersammlung und -behandlung) ist nach Thüringer Landesrecht zulässig und als solche nicht grundsätzlich zu beanstanden.

2. Im Falle einer solchen Teilaufgabenübertragung bedarf es einer hinreichend deutlichen Abgrenzung der unterschiedlichen Entwässerungseinrichtungen der jeweiligen Teil-Aufgabenträger, damit die unterschiedlichen Kompetenzbereiche der verschiedenen Hoheitsträger mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Verlässlichkeit erkennbar sind. Anderenfalls fehlt es an einer rechtmäßigen Widmung der jeweiligen Entwässerungseinrichtungen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 51.07 vom 07.08.2008

In Ferienhäusern anfallende Abfälle sind solche aus privaten Haushaltungen im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 2.08 vom 26.06.2008

Bei einer Abwasserkanalisation im Trennsystem können sowohl die Aufwendungen für den Bau des Schmutzwasserkanals als auch die für den Bau des Niederschlagswasserkanals unter den weiteren Voraussetzungen von § 10 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AbwAG mit der Abwasserabgabe verrechnet werden.

BSG – Urteil, B 3 KR 19/07 R vom 12.06.2008

Ein Krankenhaus hat gegen eine Krankenkasse keinen Anspruch auf Vergütung einer stationären Behandlung, die ein nicht krankenversicherter, unter dem Namen eines Versicherten auftretender Patient durch missbräuchliche Verwendung der ihm vom Versicherten überlassenen Krankenversichertenkarte erlangt hat.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 S 191.07 vom 28.05.2008

Die Annahme, eine Tiefgarage, mit der ein Teil der Stellplätze für die umliegende Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werde, bedürfe einer über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserkapazität, die der Eigentümer vorzuhalten verpflichtet sei, ist rechtlich zweifelhaft.

Der Nachweis, dass die geforderte Löschwasserkapazität nicht vorhanden ist, obliegt der Behörde. Der betroffene Eigentümer kann ihn dadurch erbringen, dass die öffentliche Wasserversorgung in der Lage ist, entsprechende Wassermengen für die benötigte Zeit zur Verfügung zu stellen.

Ein Zweckverband, dem die Wasserversorgung umfassend übertragen ist, hat seine Mitgliedsgemeinden bei der angemessenen Löschwasservorsorge zu unterstützen.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 17 U 100/07 vom 06.05.2008

Der Abschluss eines Bausparvertrags durch eine Gemeinde bzw. einen kommunalen Zweckverband bedarf keiner kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung. Eine Kreditaufnahme im Sinne des Haushaltsrechts liegt erst bei Annahme der Zuteilung auf Abruf des Bauspardarlehens vor.

Der Abschluss eines Bausparvertrags durch den Verbandsgeschäftsführer eines kommunalen Wasserverbands über eine Bausparsumme von 3 Millionen Euro begründet nicht ohne weiteres den Verdacht eines evidenten Missbrauchs der Vertretungsmacht.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 355/05 vom 27.02.2008

1. Wenn die Verbandsräte der Mitgliedsgemeinde eines Zweckverbandes in der Verbandsversammlung dem Maßstab und der Festsetzung der Umlage sowie dem Gebührensatz in der Abwassergebührensatzung zugestimmt haben, schließt dies regelmäßig nicht das Rechtsschutzinteresse der Gemeinde an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Umlagebescheid aus.

2. Erlässt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes keine Gebührensatzung, die primäre Einnahmen aus Gebühren im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG ermöglicht (hier: keine Gebührensatzung für die Straßenoberflächenentwässerung), kann der entstehende Fehlbedarf durch die Verbandsumlage gedeckt werden.

3. § 37 Abs. 2 ThürKGG räumt dem Zweckverband ein weites Ermessen bei der Wahl und inhaltlichen Ausgestaltung eines angemessenen Umlagemaßstabs ein (hier: zur Einwohnerzahl als zulässigem Maßstab für die Deckung des Fehlbedarfs aus dem Betrieb einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung).

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 Sa 42/07 vom 25.01.2008

Die Annahme einer "gemeinsamen Dienststelle" entsprechend dem "gemeinsamen Betrieb" i.S.v. § 23 II KSchG durch konkludente Führungsvereinbarung zweier öffentlich-rechtlicher Körperschaften ist rechtlich ausgeschlossen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 276/07 vom 12.11.2007

Ein zentraler Versorgungsbereich gem. § 34 Abs. 3 BauGB setzt eine zentrale Bedeutung/zentrale Funktion für einen bestimmten, nicht nur kleineren Einzugsbereich in einer Gemeinde mit regelmäßig koordinierenden Infrastrukturmaßnahmen voraus.

THUERINGER-OVG – Urteil, 4 KO 649/05 vom 08.10.2007

1. Zu den Entstehungsvoraussetzungen eines Zweckverbandes nach Thüringer Landesrecht (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).

2. Maßgeblich für die Entstehung eines Zweckverbandes ist nicht der Nachweis einer schriftlich erteilten Genehmigung der Verbandssatzung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, sondern ob aus der Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG die Tatsache der Genehmigungserteilung durch die zuständige Aufsichtsbehörde ersichtlich ist.

3. Im Hinblick auf das Entstehen eines Zweckverbandes nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG ist zu unterscheiden zwischen den Folgen einer unwirksamen Bestimmung in der Verbandssatzung für das Außenrechtsverhältnis und für das Innenrechtsverhältnis der Verbandsmitglieder zum Zweckverband.

4. Voraussetzung für eine konstitutiv wirkende Bekanntmachung der Verbandssatzung eines Zweckverbandes im Rechtsverkehr ist, dass die Verbandssatzung eine Regelung über den Umlegungsschlüssel gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 5 ThürKGG enthält, ohne den sie nicht den aus sich heraus vollständigen Mindestinhalt aufweisen würde. Hierfür genügt jedoch eine Regelung, die als Maßstabsregelung im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 5 ThürKGG i. V. m. § 37 Abs. 2 ThürKGG erkennbar und nicht offensichtlich als Umlegungsschlüssel untauglich ist. Auf die materiellrechtliche Wirksamkeit der Regelung kommt es dagegen für die Entstehung des Zweckverbandes nicht an.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 91/07 vom 04.10.2007

1. Mit Veräußerung einer störenden Anlage geht die Zustandsverantwortlichkeit hierfür grundsätzlich vom Veräußerer auf den Erwerber über, mit der Folge, dass der störende Zustand nicht mehr dem früheren Eigentümer als Zustandsstörer zuzurechnen ist.

2. Eine Verbandsgemeinde, die auf einem verpachteten Grundstück der Ortsgemeinde zur Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Wasserleitung verlegt, ist dem Pächter gegenüber nach Stilllegung der Leitung nicht als Handlungsverantwortlicher zu deren Beseitigung verpflichtet, wenn noch vor Stilllegung der Leitung ein kommunaler Zweckverband die Wasserversorgungseinrichtungen übernommen hat.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 A 49/07 vom 24.08.2007

1. Nach saarländischem Landesrecht ist es zulässig, einem Zweckverband auch noch unerledigte Angelegenheiten - hier: Gebührenansprüche - aus der Zeit vor seiner Gründung zur Erledigung zu übertragen; ob dies der Fall ist oder ob nur nach Gründung des Zweckverbandes anfallende Aufgaben übertragen sind, ist durch Auslegung der Zweckverbandssatzung zu ermitteln.

2. Wird ein vor Eintritt von Festsetzungsverjährung erlassener Abgabenbescheid auf Klage des Ab-gabenschuldners vom Verwaltungsgericht aufgehoben, weil die zugrunde liegende Satzung nichtig ist, bleibt der Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist bis zum Erlass einer neuen Satzung und eines neuen Abgabenbescheides gehemmt (§§ 12 I Nr. 4 lit. b KAG, 171 III a 3.3 AO); daran ändert sich nichts dadurch, dass die neue Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt wird.

3. § 8 VII 2 KAG meint mit "Inkrafttreten der Satzung" das Inkrafttreten eine wirksamen Satzung.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 1.07 vom 11.07.2007

1. Wird vom Berufungsbeklagten eine selbständige Berufung eingelegt, ist dadurch nicht sein Wahlrecht verbraucht, unter Einhaltung der dafür geltenden Zulässigkeitsvoraussetzungen Anschlussberufung einzulegen. Dieses Wahlrecht kann er dadurch ausüben, dass er sinngemäß eine Prozesserklärung abgibt, er halte seine Berufung nunmehr als Anschlussberufung aufrecht. Die Berufung ist sodann in eine Anschlussberufung umzudeuten.

2. Das zweistufige Finanzierungssystem, das in Sachsen-Anhalt für die Kosten der Gewässerunterhaltung gilt, lässt sich auf der ersten Stufe - nämlich der die Mitgliedsgemeinden treffenden Verbandsbeiträge - als interkommunaler Lastenausgleich beschreiben. Für die korporativen Beiträge (Verbandslasten) ist das Äquivalenzprinzip kein tauglicher verfassungsrechtlicher Maßstab.

3. Wenn das Finanzierungssystem es auf der zweiten Stufe den Mitgliedsgemeinden erlaubt, ihre Verbandsbeiträge im Wege einer Umlage nach dem Flächenmaßstab auf die Grundsteuerpflichtigen der im Gemeindegebiet gelegenen Flächen abzuwälzen, stellt diese Umlage eine nichtsteuerliche Abgabe und keine "zweite Grundsteuer" dar. Die Zweistufigkeit des Finanzierungssystems führt dazu, dass die Grundsteuerpflichtigen der Umlage den Einwand entgegenhalten können, die auf der ersten Stufe erfolgte Veranlagung der Mitgliedsgemeinde sei rechtswidrig, weil die dafür geltenden Maßstäbe verfehlt worden seien.

4. Die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Willkürverbots fordern keine "Leistungsproportionalität" dieser Umlage. Es genügt, wenn die Grundsteuerpflichtigen mit der Umlage als Nutznießer der Verbandstätigkeit einen Solidarbeitrag zu erbringen haben, um das Finanzierungssystem der Unterhaltungsverbände unter weitgehender Schonung steuerlicher Einnahmequellen zu stützen.

5. Aus dem Demokratieprinzip und seinen Anforderungen an die funktionale Selbstverwaltung lässt sich kein Rechtssatz herleiten, auf dessen Schutz sich die Grundsteuerpflichtigen mit Erfolg berufen könnten, wenn die Mitgliedsgemeinden die korporativen Beiträge auf sie umlegen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 18/07 vom 11.07.2007

1. Die Normstruktur des § 35 BauGB gebietet nicht, dass sich eine Bauvoranfrage stets auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 35 BauGB insgesamt richten muss.

2. Es beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob eine einzelne Windenergieanlage Raumbedeutung entfaltet; die Annahme, im Regelfall beginne die Raumbedeutsamkeit erst ab einer Gesamthöhe von 100 Metern erweist sich als zu starr und schematisch.

3. Fehlt einer Kommune auf Grund von nach § 1 Abs. 4 BauGB bindenden raumordnerischen Zielen die Kompetenz für die positive Ausweisung von Flächen für raumbedeutsame Windenergieanlagen, kann sie auch die Ausschlusswirkung für solche Anlagen aus eigenem Recht nicht herbeiführen.

4. Zu Voraussetzungen für eine gemeinsame Flächennutzungsplanung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Windenergienutzung.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 107/07 vom 11.07.2007

1. Die Erhebung einer Zweckverbandsumlage darf schon nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG LSA nicht durch eine Vorschrift in der Verbandssatzung von vornherein nur auf einzelne Mitglieder des Zweckverbandes beschränkt werden.

2. Es kann offen bleiben, ob den Zweckverbänden überhaupt die Erhebung von getrennten Umlagen bzw. "Sonderumlagen", möglicherweise sogar auf der Grundlage verschiedener Umlagemaßstäben, über eine Differenzierung nach Aufgabenbereichen hinaus erlaubt ist.

3. Grundsätzlich hat ein Zweckverband auf Grund des Fehlens näherer Vorgaben im GKG LSA bei der Wahl des jeweiligen Umlagemaßstabes einen erheblichen Spielraum. Er muss darauf achten, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Verbindung mit dem gleichfalls dem Rechtsstaatsprinzip entstammenden Willkürverbot eine Umlegung der Kosten auf die verbandsangehörigen Gemeinden verbietet, bei der eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenbar sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt wird.

4. Ob im Rahmen der Erhebung einer (einheitlichen) Umlage eines neugebildeten Zweckverbandes ein Umlagemaßstab bestimmt werden kann und darf, durch den Rückstände, die vor der Fusion von Zweckverbänden entstanden waren, nur auf die jeweiligen Mitglieder dieser (Alt)Verbände verteilt werden, ist sehr fraglich. Möglicherweise kann eine solche Verteilung im Ergebnis nur durch im Rahmen der Fusion zu treffende Regelungen zwischen den Mitgliedsgemeinden und den (Alt)Verbänden erreicht werden, wonach die Mitgliedsgemeinden sich gegenüber dem neu zu bildenden Verband dazu verpflichten, im Innenverhältnis diese Rückstände in einem bestimmten Verhältnis zu übernehmen.

5. § 14 Abs. 4 Satz 1 GKG LSA, wonach ein Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend gilt, solange und soweit der Zweck der Abwicklung dies erfordert, ist bei einer Fusion von Zweckverbänden weder unmittelbar noch mit seinem "Rechtsgedanken" anwendbar.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 05.1037 vom 26.04.2007

Die Beurteilung, ob der Anspruch auf Beschränkung der Benutzungspflicht einer öffentlichen Wasserversorgung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ausgeschlossen ist, gebietet einen Abgleich mit den Wassergebühren anderer Versorger in der Region. Die Schwelle zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit wird erst überschritten, wenn die beantragte Beschränkung unter Berücksichtigung bereits anhängiger Folgeanträge zu einer Gebühr führen würde, deren Höhe den in der weiteren Umgebung üblichen Rahmen spürbar überschreitet (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 409/06 vom 11.04.2007

Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist es im (Abwasser)gebührenrecht möglich, noch im gerichtlichen Verfahren eine Nachkalkulation bzw. eine Nachberechnung vorzulegen und damit zu belegen, dass das Kostenüberschreitungsverbot nicht verletzt worden ist, also der tatsächlich festgesetzte Gebührensatz nicht den höchstzulässigen Gebührensatz überschreitet (vgl. Urt. v. 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 -, zit. nach JURIS). Es ist der gebührenerhebenden Körperschaft dabei erlaubt, einen fehlenden Verstoß durch eine Nachberechnung nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes (Betriebsabrechnung), zu belegen, selbst wenn eine (Voraus)Kalkulation vorgenommen worden war.

Eine Gebührenbedarfsberechnung ist nur dann nicht prüffähig, wenn sie solche Lücken aufweist oder so verworren ist, dass sie der fehlenden Vorlage einer Bedarfsberechnung gleichsteht, weil sie von vornherein keinen ausreichenden Ansatzpunkt für eine Überprüfung durch das Gericht bietet.

Es ist nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, gravierenden Mängeln in der Nachkalkulation bzw. Nachberechnung, denen im Klage- bzw. Berufungsverfahren (noch) im Rahmen der Amtsermittlung nachzugehen wäre, im Zulassungsverfahren bei der Prüfung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ebenfalls in gleicher Weise nachzugehen oder eine Aufklärung im Berufungsverfahren nachzuholen. Solche Mängel gehen vielmehr zu Lasten der antragstellenden Körperschaft.

Dass nur Unterdeckungen aus dem dem streitigen Kalkulationszeitraum vorgehenden Kalkulationszeitraum berücksichtigt werden dürfen, ergibt sich ohne weiteres aus § 5 Abs. 2c HS 2 KAG LSA i.d.F. vor Inkrafttreten des Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 18. November 2005 - KAG LSA a.F. -.

Es kann offen bleiben, inwieweit ein aufgelöster und in Abwicklung befindlicher Zweckverband überhaupt noch eine Nachberechnung eines Gebührensatzes vornehmen kann, und ob ein solcher Zweckverband noch die rechtliche Befugnis hat, eine (rückwirkende) Gebührensatzung zu beschließen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 BN 5.06 vom 22.03.2007

1. Die Anforderungen des Gleichheitssatzes und des Äquivalenzprinzips an die Erhebung kommunaler Beiträge sind auch dann zu beachten, wenn eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung auf einen kommunalen Abwasserverband übergeht, ohne dass der neue Einrichtungsträger Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolger der Gemeinde wird.

2. Den Anforderungen der genannten Grundsätze braucht der Satzungsgeber nach dem Trägerwechsel aber nicht zwingend durch unterschiedliche Beitragssätze für Alt- und Neuanschließer Rechnung zu tragen. Der gebotene Belastungsausgleich kann vielmehr auch im Rahmen des Heranziehungsverfahrens bewirkt werden, wenn von Differenzierungen der Beitragsregelungen aus Gründen kaum zu bewältigender Regelungskomplexität Abstand genommen wird.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 8 Sa 1245/06 vom 06.03.2007

Die sog. Tarifautomatik, nach der die Leiterin einer Tageseinrichtung für Kinder nach der Anzahl der Gruppen eingruppiert bzw. vergütet wird, lässt auch bei einer ordentlich unkündbaren Mitarbeiterin, die unter den Voraussetzungen des § 43 (2) S. 2 KAVO nur um eine Vergütungsgrupe herabgruppiert werden kann, eine Herabgruppierung um mehr als eine Vergütungsgruppe zu.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 732/04 vom 11.01.2007

Zu dem Austritt einer Gemeinde aus einen (Wasser/Abwasser)Zweckverband.

BVERWG – Urteil, BVerwG 10 CN 2.05 vom 11.10.2006

Schreibt eine Bekanntmachungsregelung die kumulative öffentliche Bekanntmachung kommunaler Satzungen in zwei Tageszeitungen vor und stellt eine dieser Zeitungen ihr Erscheinen ein, so reicht es nach dem rechtsstaatlichen Publizitätsgebot zumindest vorübergehend aus, die Bekanntmachung weiteren Satzungsrechts in der verbliebenen Zeitung vorzunehmen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 14 U 72/04 vom 21.06.2006

1. Zu einem Pachtvertrag bezüglich eines nach den Grundsätzen der unvordenklichen Verjährung betreffendes Wasserrecht

2. Zur Bedeutung des Inkrafttretens des Wasserhaushaltsgesetzes und des Hessischen Wassergesetzes für den Fortbestand derartiger Rechte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 141/06 vom 15.05.2006

Zur Auslegung der Regelungen zur Aufgabenübertragung auf einen Zweckverband in einer Verbandssatzung

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 4 Sa 1949/05 E vom 11.05.2006

Ein Fachtierarzt für Fleischhygiene und Schlachthofwesen, der als amtlicher Tierarzt im Sachgebiet Fleischhygiene eingesetzt wird, übt nur dann eine entsprechende Tätigkeit eines Fachtierarztes i.S.d. Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 8 BAT aus, wenn die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zwingend verlangt, dass der Angestellte sein fachtierärztliches Wissen einsetzt (a. A. LAG Niedersachsen Urt. v. 29.06.1999 - 7 Sa 2324/98 E - EzBAT B 4 Verg6rIa Nr. 7)

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 23 BV 05.1433 vom 05.04.2006

Ob es sich bei der Verweisung auf das Bundesbodenschutzgesetz in § 36 Abs. 2 Satz 3 KrW-/AbfG um eine Rechtsgrund- oder eine bloße Rechtsfolgenverweisung auf die Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes handelt, bleibt - nach wie vor - offen. Denn der ehemalige Inhaber der stillgelegten Deponie kann sowohl nach § 4 Abs. 3 BBodSchG als auch nach § 36 Abs. 2KrW-/AbfG in Anspruch genommen werden.

Hinweis:

Mit dieser Entscheidung setzt der nunmehr für das Abfallrecht zuständige 23. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Rechtsprechung des früher zuständigen 20. Senats im Beschluss vom 09.07.2003, Az. 20 CS 03.103, fort.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 952/04 vom 15.02.2006

Verletzt ein ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflicht, das Vermögen seines Zweckverbands pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten, ergibt sich seine Haftung im Innenverhältnis aus einer entsprechenden Anwendung von §§ 662 ff. BGB.

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