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Zweckschenkung

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 135/08 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Zweckschenkung
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 135/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 12 S 2493/06 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:BAföG, SGB X, BGB
Schlagworte:Vermögen, Vermögensverfügung, Vermögensoffenlegung, Rechtsmissbrauch, Zweckschenkung, Bereicherungsanspruch, Fremdvergleich, Grobe Fahrlässigkeit
Stichwort:Zweckschenkung
Leitsatz:1. Auch ein sich aus einer verfehlten Zweckschenkung ergebender Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB kann als vermögensmindernde Schuld i.S. von § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG anzuerkennen sein.

2. Zu dem erforderlichen Nachweis einer bestehenden Schuld nach § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG als zivilrechtlich wirksame und gegenüber dem Auszubildenden durchsetzbare Verbindlichkeit (im Anschluss an die Urteile des BVerwG v. 04.09.2008 - 5 C 12.08 - und vom 04.09.2008 - 5 C 30.07 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 12 S 2493/06

BFH – Urteil, II R 17/06 vom 06.06.2007

Rechtsgebiete:AO, ErbStG
Schlagworte:Inhaltliche Bestimmtheit von Steuerbescheiden, die mehrere freigebige Zuwendungen unaufgegliedert zusammenfassen - Annahme einer freigebigen Zuwendung bei einem Sportverein
Stichwort:Zweckschenkung
Leitsatz:1. Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid, der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit nichtig (BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BStBl II 2007, 472).

2. Bleiben dem FA die Umstände, die es ihm ermöglichen würden, die Steuer für die Einzelzuwendungen getrennt festzusetzen, deshalb unbekannt, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten (§ 90 AO), insbesondere seine Steuererklärungspflichten (§ 149 Abs. 1 AO), verletzt hat, kann sich das FA darauf beschränken, die Steuer unter Angabe des mutmaßlichen Zeitraums, in dem mehrere, der Anzahl und Höhe nach unbekannte Zuwendungen vorgenommen wurden, nach einem einheitlichen (Schätz-)Betrag, der alle Zuwendungen umfassen soll, einheitlich festzusetzen.
Volltext: BFH - Urteil, II R 17/06

BFH – Urteil, II R 5/04 vom 15.03.2007

Rechtsgebiete:AO 1977, ErbStG
Schlagworte:Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine, hinreichende Bestimmtheit eines mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassenden Steuerbescheids, Offenkundigkeit des Mangels, Gegenleistung des Vereins, Bescheidänderung während des Revisionsverfahrens, keine Unanfechtbarkeit im Sinne von § 171 Abs. 5 AO durch Aufhebung eines unwirksamen Bescheids
Stichwort:Zweckschenkung
Leitsatz:1. Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid, der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit nichtig.

2. Außerordentliche (d.h. nicht satzungsmäßig oder allen Vereinsmitgliedern durch entsprechenden Beschluss auferlegte) Leistungen des Förderers eines Vereins an einen Sportverein unterliegen als freigebige Zuwendungen der Schenkungsteuer, soweit ihnen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Das Recht des Zuwendenden, auf die Zusammensetzung einer Vereinsmannschaft Einfluss nehmen zu können, ist keine Gegenleistung des Vereins im schenkungsteuerrechtlichen Sinne.
Volltext: BFH - Urteil, II R 5/04


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