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Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 266/01 vom 14.08.2002

Rechtsgebiete:ÄArbVtrG
Schlagworte:Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung
Stichwort:Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung
Leitsatz:Die auf § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG gestützte Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Arzt in der Weiterbildung ist nach § 1 Abs. 2 Halbsatz 2 ÄArbVtrG in Form einer Zweckbefristung nicht zulässig. Der Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Halbsatz 2 ÄArbVtrG hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zur Folge.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 266/01




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