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Zweck der Ansparrücklage

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BFH – Urteil, VIII R 62/06 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter - Zweck der Ansparrücklage
Stichwort:Zweck der Ansparrücklage
Leitsatz:Für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter kann wegen fehlenden Finanzierungszusammenhangs zwischen Rücklage und Investition eine Ansparrücklage nach § 7g EStG nicht gebildet werden, wenn die Rücklage erst nach dem Anschaffungsjahr allein wegen zwischenzeitlicher Änderung des Einkommensteuerbescheids für das Investitionsjahr gebildet wird, um die aufgrund des Änderungsbescheids überschrittene Einkommensgrenze für die Begünstigung nach § 10e EStG erneut zu unterschreiten.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 62/06




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