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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZwangsversteigerung 

Zwangsversteigerung

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 A 168/08 vom 08.01.2009

Ein neuer Grundstückseigentümer muss die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück auch dann wegen rückständiger Grundsteuern dulden, wenn die Erhebungszeiträume mehr als zwei Jahre vor dem Grundstückserwerb liegen.

Diese älteren Grundsteuerschulden ruhen auf dem Grundstück als öffentliche Last, so dass der Eigentümer durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden darf.

Es ist unerheblich, ob sich die Steuerrückstände bei wirtschaftlicher Betrachtung in der Zwangsvollstreckung realisieren lassen könnten. Die dingliche Haftung für rückständige Grundsteuern ist nicht durch § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG beschränkt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 235/08 vom 23.12.2008

1. Ersuchen um Vornahme von Vollstreckungshandlungen durch andere Behörden sind keine Verwaltungsakte, sondern zwischenbehördliche Akte der Rechtshilfe (so auch BVerwG, Urt. v. 18.11.1960 - VII C 184.57 -; a.A.: BFH, Urt. v. 12.07.1983 - VII R 31/82 -).

2. Mangels Verwaltungsaktqualität sind die Anträge dem Vollstreckungsschuldner nicht bekannt zu geben (a.A: BFH a.a.O.).

3. Der Vollstreckungsschuldner wird dadurch nicht rechtsschutzlos. Rechtsschutz wird insoweit durch die allgemeine Leistungsklage in Form der Abwehrklage gegen die bereits erfolgte schlicht-hoheitliche Maßnahme der Vollstreckungsbehörde und in Form der vorbeugenden Unterlassungsklage gegen künftige Ersuchen der Vollstreckungsbehörde gewährt.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 16 U 22/08 vom 30.10.2008

1. Zur Gefahrerhöhung in der Rohbaufeuerversicherung

2. Zur Prozessführungsbefugnis in der Gebäudeversicherung bei Beschlagnahme des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 U 34/08 vom 20.08.2008

1. Für den Provisionsanspruch des Maklers genügt grundsätzlich der Abschluss des schuldrechtlichen Hauptvertrages.

2. Anderes gilt, wenn der Maklervertrag einer Auslegung dahin zugänglich ist, dass der Provisionsanspruch entfällt, wenn der wirtschaftliche Zweck des Hauptvertrages wegfällt.

3. Der Erwerb eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung begründet keine Provisionspflicht für das vom Makler benannte Grundstück, es sei denn, der Erwerb in der Zwangsversteigerung wird durch Individualvereinbarung dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gleich gestellt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 232/07 vom 13.02.2008

Selbst wenn mit dem Abschluss der Baumaßnahme nach § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA bereits das - mangels eines bestimmten Pflichtigen - abstrakte Beitragsschuldverhältnis entstanden ist, kann gemäß § 6 Abs. 8 KAG LSA der Erwerber des Eigentums beitragspflichtig werden, wenn der Beitragsbescheid noch nicht erlassen worden ist und erst ergeht, nachdem der Eigentumswechsel stattgefunden hat. Erwirbt der neue Eigentümer das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung, wirkt sich das auf die abstrakte und persönliche Beitragsschuld nicht aus. Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG können zwar Rechte bei der Zwangsversteigerung eines Grundstückes unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen. Dies betrifft jedoch nicht den Beitragsanspruch der Gemeinde, sondern nur das ihr in diesem Zusammenhang zustehende Grundpfandrecht, die nach § 6 Abs. 9 KAG LSA auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last, d. h. die dingliche Sicherung der Abgabenforderung.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 4.07 vom 19.12.2007

Vermögensrechtliche Ansprüche erlöschen mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Die davon abweichende Regelung in § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG erfasst nur Ansprüche auf Rückübertragung von Gebäudeeigentum. Der dort enthaltene Verweis bezieht sich auch auf die Fristbestimmung in Absatz 1 Satz 1 dieser Vorschrift.

BFH – Urteil, II R 28/07 vom 13.12.2007

1. Ein unaufgegliederter Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann.

2. Der gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung des neben dem Meistgebot als weitere Gegenleistung anzusetzenden Forderungsverlusts gemäß § 114a ZVG nicht bindend, wenn der Erwerber mangels Rechtsschutzinteresses im Zwangsversteigerungsverfahren keinen Antrag auf Änderung dieser Festsetzung stellen konnte.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 11232/06.OVG vom 08.12.2006

1. Gegen den Antrag der Vollstreckungsbehörde auf Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens aus einem vollstreckungsgerichtlichen Beitrittsbeschluss kann der Vollstreckungsschuldner, der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 59 Abs. 3 LVwVG bestreitet, jedenfalls dann um einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO nachsuchen, wenn die Vollstreckungsbehörde die unverzügliche Mitteilung nach § 59 Abs. 2 Satz 2 LVwVG unterlassen hat.

2. § 59 Abs. 3 LVwVG schreibt weitergehend als § 322 Abs. 4 AO die Subsidiarität der Immobiliarvollstreckung zwingend vor.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 17.05 vom 26.04.2006

Für den von § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Ursachenzusammenhang zwischen der Überschuldung des Grundstücks und der Enteignung ist es nicht erforderlich, dass die Finanzlage des Grundstücks von den Behörden ausdrücklich als Ursache der Enteignung benannt wurde. Ausreichend ist vielmehr, dass bei Feststellung der Überschuldung des Grundstücks wegen eines unaufschiebbaren Instandsetzungsbedarfs die Enteignung vorgenommen wurde, um diesen Instandsetzungsbedarf zu decken und das Gebäude wieder in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.

Wird die bisherige Zweckbestimmung eines Grundstücks (Polytechnisches Zentrum) im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung aufgegeben, entfällt der Restitutionsausschluss nach § 5 Abs. 1 VermG (in Fortführung des Urteils vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 -).

BAG – Urteil, 6 AZR 600/04 vom 19.01.2006

§ 61 InsO gewährt nur einen Anspruch auf das negative Interesse.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 14 U 218/04 vom 08.11.2005

Zur Verrechnung eines in der Zwangsversteigerung erzielten Erlöses auf mehrere Verbindlichkeiten.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 211/04 vom 09.02.2005

1. Wird eine Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung im Grundbuch gelöscht, erledigt sich das auf Löschung dieser Vormerkung gerichtete Grundbuchberichtigungsverfahren.

2. Der Geschäftswert einer Beschwerde, die das Ziel verfolgt, eine Eigentumsvormerkung im Weg der Grundbuchberichtigung zu löschen, ist regelmäßig mit einem Bruchteil des Grundstücksverkehrswerts (z.B. 1/4) zu bemessen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 69/04 vom 10.12.2004

1. Die Aufhebung von Zwangsversteigerungsmaßnahmen bei Grundstücken kann nicht im Wege des Sekundärrechtsschutzes gemäß Art. 34 GG / § 839 BGB verlangt werden.

2. Es besteht keine Amtshaftung gemäß Art. 34 GG / § 839 BGB für Fehler eines gerichtlich bestellten Gutachters.

3. Eine Haftung für die Tätgkeit eines Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren, der hierbei richterliche Aufgaben wahrnimmt und dabei sachlich unabhängig (§ 9 RpflG) ist, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Eine Haftung für eine unrichtige Wertfestsetzung gemäß § 74 a ZVG durch den Rechtspfleger aufgrund eines fehlerhaften Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen setzt voraus, dass die Fehlerhaftigkeit für den Rechtspfleger nur aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht erkennbar war.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 199/04 vom 08.12.2004

Wird einem Wohnungseigentümer der Tagungsort der Eigentümerversammlung vorsätzlich nicht mitgeteilt, sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse in der Regel nichtig.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 85/04 vom 19.11.2004

Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund, wenn dieser ein tatsächlich nicht bestehendes "Vorkaufsrecht" an Nachlassgrundstücken für sich in Anspruch nimmt.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 169/04 vom 10.11.2004

Wird ein bisher einheitlich genutztes gewerbliches Teileigentum, das Teil einer Wohnanlage ist, baulich so umgestaltet, dass in ihm 47 in sich abgeschlossene Wohnappartements geschaffen werden, die der nicht nur kurzzeitigen Aufnahme wohnsitzloser, psychisch erkrankter Personen dienen, ist die vorgesehene Nutzung eine solche zu Wohnzwecken. Ein derartiger Gebrauch kann infolge der damit in der Regel verbundenen intensiveren Nutzung von Gemeinschaftsflächen mehr stören als eine gewerbliche Nutzung. Für diese Beurteilung kommt es auch auf den Charakter und das Umfeld der Wohnanlage an.

BFH – Urteil, II R 12/03 vom 27.10.2004

Die Annahme eines einheitlichen Erwerbsgegenstandes "bebautes Grundstück" setzt voraus, dass entweder der Veräußerer selbst oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter dem Erwerber gegenüber verpflichtet ist, den tatsächlichen Grundstückszustand zu verändern, d.h. das Grundstück zukünftig in einen bebauten Zustand zu versetzen. Beim Erwerb eines Hausbausatzes vom Grundstücksverkäufer kann deshalb nur dann das mit dem Bausatzhaus bebaute Grundstück einheitlicher Erwerbsgegenstand sein, wenn der Grundstücksveräußerer auch zur Aufstellung und Montage der Bausatzteile auf dem Grundstück verpflichtet ist.

BAYOBLG – Urteil, 1 St RR 110/04 vom 22.09.2004

Zwar ist regelmäßig nicht nach § 240 StGB strafbar, wer die Veröffentlichung tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände, wie z.B. gegenüber einer Bank die Offenlegung von Unregelmäßigkeiten in der Bilanz, androht, sofern es dem Drohenden um die Beseitigung dieser Umstände geht. Wird jedoch die Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung eingesetzt, um die Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens, auf die kein Anspruch besteht, durchzusetzen, so stellt dies ein sozial unerträgliches Verhalten im Sinn des § 240 Abs. 2 StGB dar.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 116/04 vom 30.06.2004

§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 E 46/03 vom 23.06.2004

1. Ein Gerichtsurteil ist keine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden zu einer Aufhebung des Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO führen kann.

2. Das Vollstreckungshindernis aus § 47 Abs. 5 Satz 3 in Verbindung mit § 183 Satz 2 VwGO ist auf Verwaltungsakte entsprechend anwendbar. Hat das Oberverwaltungsgericht eine Norm für nichtig erklärt, auf die ein unanfechtbar gewordener Verwaltungsakt gestützt wurde, ist jede zwangsweise Realisierung des mit diesem verfolgten Gemeinwohlinteresses unzulässig. Eine unzulässige Vollstreckung in diesem weiten Sinne kann auch in der Zuteilung des Erlösüberschusses an den Gläubiger einer durch Verwaltungsakt titulierten vermeintlichen öffentlich-rechtlichen Beitragsforderung im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Beitragsschuldners bestehen.

3. Ist die nach § 183 Satz 2 VwGO unzulässige Vollstreckungsmaßnahme nur befristet angreifbar, muss der Schuldner die ihm eröffneten Rechtsbehelfe fristgerecht ergreifen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 108/04 vom 16.06.2004

1. Ein trotz absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasster Beschluss ist nichtig.

2. Erschöpft sich ein Eigentümerbeschluss in der Regelung eines individualisierten Einzelfalles, also in einer konkreten Maßnahme aus einem bestimmten Anlass, und will er darüber hinaus das Gesetz weder vorläufig noch endgültig ändern, so ist ein gesetzesverletzender Mehrheitsbeschluss anfechtbar, aber nicht nichtig.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 16 U 39/04 vom 03.06.2004

Wer eine Wohnung aufgrund eines auf Vermächtnis beruhenden unentgeltlichen Wohnrechts bewohnt, kann sich gegenüber dem Herausgabeanspruch des Erstehers nicht auf § 57 ZVG, 566, 535 S. 1 BGB berufen.

Ihm kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zur Seite stehen, wenn der Voreigentümer und der Ersteher als Strohmann kollusiv zu seinem Nachteil zusammengewirkt haben.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 269/03 vom 05.05.2004

1. Auch ein größerer Zeitraum (hier: über 22 Monate) zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren begründet für sich allein keinen Mangel der angefochtenen Entscheidung.

2. Sind die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen, beurteilt sich ein Anspruch auf Beseitigung einer solchen nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

3. Das Rechtsbeschwerdegericht selbst ist grundsätzlich an die rechtliche Beurteilung, die es in seinem zurückverweisenden Beschluss zugrunde gelegt hat, gebunden, falls die Sache nach erneuter Rechtsbeschwerde gegen die neue Beschwerdeentscheidung noch einmal dorthin gelangt.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 259/03 vom 09.03.2004

Ist ein Wohnungseigentümer aus dem Gemeinschaftsverhältnis verpflichtet, den übrigen Wohnungseigentümern Sondernutzungsflächen für öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Besucherparkplätze zu überlassen, so kann grundsätzlich nur eine Gebrauchsüberlassung gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts verlangt werden, nicht aber die Aufgabe der Sondernutzungsrechte gegen eine einmalige Zahlung.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 232/03 vom 04.03.2004

1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.

2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.

3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).

BFH – Urteil, III R 54/01 vom 19.02.2004

Erwirbt ein Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörende Familienwohnung vom Konkursverwalter, liegt keine (nicht begünstigte) Anschaffung "vom" Ehegatten i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG vor. Unter den weiteren Voraussetzungen des EigZulG hat der erwerbende Ehegatte daher Anspruch auf eine Eigenheimzulage.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 B 00.2191 vom 09.10.2003

1. Der in einem Erschließungsvertrag zwischen Bauträger als Grundstückseigentümer und Gemeinde erklärte Verzicht auf Anschlussrechte wirkt dinglich und bindet auch die Rechtsnachfolger im Grundeigentum.

2. Der aus dem Gedanken der Folgenbeseitigung abgeleitete Erschließungsanspruch ist subsidiär gegenüber zivilrechtlichen Möglichkeiten der Erschließungssicherung.

BGH – Urteil, III ZR 379/02 vom 10.07.2003

Inhaber des Anspruchs auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen ist der jeweilige Eigentümer der betroffenen Anlage, der die Schallschutzmaßnahmen vornimmt; dies kann auch derjenige sein, der den betroffenen Grundbesitz im Wege der Zwangsversteigerung zu einem Zeitpunkt erworben hat, zu dem die (sonstigen) gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen bereits gegeben waren.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 54/03 vom 05.06.2003

Zur Frage der Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55, 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des Rechtspflegers, wenn vor Bekanntwerden der Rechtsprechung des Senats über die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts (BayObLGZ 2002, 208/212 = Rpfleger 2003, 82) nicht dieses Gericht, sondern der Vormundschaftsrichter über den Rechtsbehelf gegen den Vorbescheid entschieden hat.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 49/03 vom 28.05.2003

Vorlage an den Bundesgerichtshof zur Frage, ob ein zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen bestellter Rechtsanwalt für anwaltsspezifische Tätigkeiten, für welche ihrer Art nach Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird, grundsätzlich aus der Staatskasse Aufwendungsersatz in Höhe der vollen BRAGO-Gebühren beanspruchen kann.

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