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Zwangsmittel

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 2 BvE 3/07 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:PUAG, GG, BVerfGG, GO BT
Stichwort:Zwangsmittel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvE 3/07



HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 Ta 139/09 vom 08.05.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Einstellung, Unterlassungstitel, Zwangsvollstreckung, Verwirkung, vorläufige Durchführung, Zurechnung von Vertreterhandeln
Stichwort:Zwangsmittel
Leitsatz:1. Das Recht des Betriebsrsats zur Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG entfällt nicht schon dann, wenn der Arbeitgeber den Titel einige Jahre lang befolgt hat (entgegen LAG Schleswig-Holstein 27.12.2001 - 1 Ta 15c/01 - NZA-RR 2002/357).

2. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der vorläufigen Durchführung einer personellen Maßnahme von § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG beginnt auch dann erst mit dem Beginn der Durchführung der Maßnahme zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat bereits zu einem früheren Zeitpunkt über die bevorstehende vorläufige Durchführung unterrichtet hatte.

3. Bei der Ordnungsgeldfestsetzung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BetrVG wegen eines Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist dem Arbeitgeber ein Verschulden von Personalsachbearbeitern in der Regel nur zuzurechnen, wenn dieses auf einem dem Arbeitgeber zurechenbaren Organisationsverschulden beruht.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 139/09

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 1013/09 vom 08.05.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG, LVwVG
Schlagworte:Passauflage, Wohnungsdurchsuchung, Zwangsmittel, Unmittelbarer Zwang, Androhung, Fristsetzung
Stichwort:Zwangsmittel
Leitsatz:1. Dient eine Durchsuchungsanordnung der Vollstreckung einer Herausgabeverpflichtung im Wege des unmittelbaren Zwangs durch Wegnahme, muss dieses Zwangsmittel gemäß § 20 Abs. 1 LVwVG zuvor grundsätzlich unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Verpflichtung angedroht werden.

2. Eine Fristsetzung auf "sofort" ist nur angemessen, wenn die sofortige Durchsetzung der Grundverfügung zur Gefahrenabwehr unabweisbar notwendig ist. Der bei Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung zulässige Verzicht auf die Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass der Durchsuchungsanordnung lässt als solcher einen Rückschluss auf die besondere Eilbedürftigkeit der Durchsetzung der Grundverfügung nicht zwingend zu (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 1013/09

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 Ws 47/09 vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:StPO, RVG-VV
Stichwort:Zwangsmittel
Leitsatz:1. Die Beiordnung eines Zeugenbeistands für die Dauer der Vernehmung des Zeugen (§ 68b StPO) erstreckt sich nicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels für den Zeugen (hier Beschwerde gegen Anordnung der Beugehaft).

2. Eine Vergütung dieser von besonderen Gebührentatbeständen - wie hier von Nr. 4302 Nr. 1 RVG-VV - erfassten Tätigkeiten, kann der Rechtsanwalt infolge dessen nur verlangen, wenn ihm die entsprechenden Aufgaben mit der Beiordnung übertragen worden sind.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 Ws 47/09


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