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Zwangsgeldfestsetzung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 11 Ta 261/06 vom 12.03.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Zwangsgeldfestsetzung
Stichwort:Zwangsgeldfestsetzung
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 11 Ta 261/06



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 M 193/06 vom 28.11.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Änderung, Glücksspiel, Sportwetten, Untersagungsverfügung, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung
Stichwort:Zwangsgeldfestsetzung
Leitsatz:Die nach dem Beschluss des Senats vom 27.07.2005 (1 M 320/05) bestehenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Veranstalter von Internet-Sportwetten rechtfertigen keine Änderung (§ 80 Abs. 7 VwGO) der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Grundverfügung, die dem Veranstalter die Wettannahme von Personen, die sich in Sachsen-Anhalt aufhalten, untersagt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 193/06

OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 103/06 vom 26.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Vollstreckungsverfahren, Zwangsgeldfestsetzung, Nichtabhilfeentscheidung
Stichwort:Zwangsgeldfestsetzung
Leitsatz:1. Gem. § 888 Abs. 1 ZPO ist eine Zwangsmittelfestsetzung nur auf Antrag des Gläubigers vorzunehmen, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehen.

2. Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld vollstreckt ist.

3. Eine Nichtabhilfeentscheidung, die lediglich auf die Ausgangsentscheidung Bezug nimmt, kann nur dann ihrem Sinn und Zweck gerecht werden, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche tragenden Gesichtspunkte eingegangen worden ist, mit denen das Rechtsmittel anschließend begründet wird.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 103/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 11.05 vom 14.03.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, BGSG, BPolG, VwVG, VO über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden, VO über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden
Schlagworte:Beförderungsverbot, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Beugewirkung, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, Zuständigkeit der Grenzschutzdirektion, Zuständigkeitsübertragung durch Rechtsverordnung, Zuständigkeitsübertragung durch Erlass, Veröffentlichungspflicht, Bundespolizei, Vorrang des Gesetzes, Selbstvollstreckung
Stichwort:Zwangsgeldfestsetzung
Leitsatz:1. Die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG i.V.m. § 14 VwVG bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zu dem Zeitpunkt, in dem das Vollstreckungsverfahren für das festgesetzte Zwangsgeld abgeschlossen war, andernfalls nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts.

2. Die sachliche Zuständigkeit für Zwangsgeldfestsetzungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG i.V.m. § 14 VwVG konnte nach § 58 Abs. 1 BGSG nur durch Rechtsverordnung auf die Grenzschutzdirektion übertragen werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 11.05


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