JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zwangsgeldandrohung
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG |
| Schlagworte: | Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Zwangsgeldandrohung, Androhung, Umgangsvereinbarung |
| Stichwort: | Zwangsgeldandrohung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 WF 288/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Änderung, Glücksspiel, Sportwetten, Untersagungsverfügung, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung |
| Stichwort: | Zwangsgeldandrohung |
| Leitsatz: | Die nach dem Beschluss des Senats vom 27.07.2005 (1 M 320/05) bestehenden Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen gegen Veranstalter von Internet-Sportwetten rechtfertigen keine Änderung (§ 80 Abs. 7 VwGO) der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Grundverfügung, die dem Veranstalter die Wettannahme von Personen, die sich in Sachsen-Anhalt aufhalten, untersagt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 M 193/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG, BGSG, BPolG, VwVG, VO über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden, VO über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden |
| Schlagworte: | Beförderungsverbot, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Beugewirkung, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, Zuständigkeit der Grenzschutzdirektion, Zuständigkeitsübertragung durch Rechtsverordnung, Zuständigkeitsübertragung durch Erlass, Veröffentlichungspflicht, Bundespolizei, Vorrang des Gesetzes, Selbstvollstreckung |
| Stichwort: | Zwangsgeldandrohung |
| Leitsatz: | 1. Die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG i.V.m. § 14 VwVG bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zu dem Zeitpunkt, in dem das Vollstreckungsverfahren für das festgesetzte Zwangsgeld abgeschlossen war, andernfalls nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts. 2. Die sachliche Zuständigkeit für Zwangsgeldfestsetzungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG i.V.m. § 14 VwVG konnte nach § 58 Abs. 1 BGSG nur durch Rechtsverordnung auf die Grenzschutzdirektion übertragen werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 11.05 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG, BGSG, BPolG, Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesgrenzschutzbehörden, Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden |
| Schlagworte: | Beförderungsverbot, Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Beugewirkung, faktische Vollziehung, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, Zuständigkeit der Grenzschutzdirektion, Zuständigkeitsübertragung durch Rechtsverordnung, Zuständigkeitsübertragung durch Erlass, Veröffentlichungspflicht, Bundespolizei, Vorrang des Gesetzes, Mandat |
| Stichwort: | Zwangsgeldandrohung |
| Leitsatz: | 1. Die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG beurteilt sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz, es sei denn, das Vollstreckungsverfahren für das angedrohte Zwangsgeld war zuvor abgeschlossen oder die Zwangsgeldandrohung ist zuvor durch eine neue, niedrigere Zwangsgeldandrohung ersetzt worden. Dann ist dieser frühere Zeitpunkt maßgeblich. 2. Die Androhung eines Zwangsgelds nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG gehörte zu den dem Bundesgrenzschutz obliegenden Aufgaben im Sinne von § 1 Abs. 2 BGSG. 3. Die sachliche Zuständigkeit für Zwangsgeldandrohungen nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG konnte nach § 58 Abs. 1 BGSG nur durch Rechtsverordnung auf die Grenzschutzdirektion übertragen werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 3.05 | |
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