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Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 189/02 vom 21.10.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim
Stichwort:Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim
Leitsatz:1) Für die zwangsweise Unterbringung des durch seine Verwahrlosung gefährdeten Betroffenen in einer offenen Alten- oder Pflegeeinrichtung kann eine vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht erteilt werden.

2) Für eine solche Maßnahme fehlt die erforderliche gesetzliche Grundlage; eine analoge Anwendung des § 1906 Abs. 1 BGB kommt insoweit nicht in Betracht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 189/02




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