Eine zur Neufestsetzung berechtigende Verringerung des Wohngelds wegen Erhöhung des Familieneinkommens während eines laufenden Bewilligungszeitraumes gem. § 29 Abs. 3 Nr. 2 WoGG liegt auch dann vor, wenn die Erhöhung durch den Zuzug eines Familienmitglieds eintritt.