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Zuziehung eines Bevollmächtigten

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 OB 14/08 vom 05.03.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Untätigkeitsklage, Zuziehung eines Bevollmächtigten
Stichwort:Zuziehung eines Bevollmächtigten
Leitsatz:Die Zuziehung eines Bevollmächtigten bei Untätigkeitsklage ist nur dann im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht notwendig, wenn schon die Einleitung des Widerspruchsverfahrens entbehrlich war (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 1.3.2006 - 1 OB 29/06 -, Vnb. und vom 8.1.2007 - 1 OB 81/07 -, NVwZ-RR 2007, 430).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 OB 14/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 OB 126/07 vom 02.03.2007

Rechtsgebiete:NBG, Nds. AG VwGO, VwGO
Schlagworte:Auswahlgespräch, Konkurrentenstreitigkeit, Vorverfahren, Widerspruchsverfahren, Zuziehung eines Bevollmächtigten
Stichwort:Zuziehung eines Bevollmächtigten
Leitsatz:Gemäß § 192 Abs. 4 Satz 1 NBG bedarf es in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten wegen einer Auswahlentscheidung, die während des Zeitraumes vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009 getroffen worden ist, keines Vorverfahrens.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 OB 126/07

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 2844/04 vom 27.06.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Zuziehung eines Bevollmächtigten, Notwendigkeit, Ausgangsbehörde
Stichwort:Zuziehung eines Bevollmächtigten
Leitsatz:Ist - wie bei einem betroffenen Bürger - der "Kenntnisstand" von Belang, über den die Ausgangsbehörde verfügt, die eine Erstattung von Gebühren und Auslagen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren begehrt, ist regelmäßig deren Fach- und Sachkompetenz zu berücksichtigen und daher dem Grunde nach die Zuziehung nicht für notwendig zu halten.

Dies gilt im Regelfall auch für das Erschließungs(beitrags)recht (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung; vgl. zuletzt Beschluss vom 7.11.1995 - 2 S 2591/95 - EKBW SV 3 E 25).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2844/04

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TJ 3282/04 vom 23.11.2004

Rechtsgebiete:HessVwVfG, VwGO
Schlagworte:Beschwerdeausschluss, Beschwerdewert, Entscheidung im gerichtlichen Verfahren, Klageverfahren, Kostenfestsetzung, Kostenstreit, Rechtsgrundlage, Zuziehung eines Bevollmächtigten, abgabenrechtliches Vorverfahren
Stichwort:Zuziehung eines Bevollmächtigten
Leitsatz:1) Die Beschwerde gegen den Ausspruch über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO unterliegt dem Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 3 VwGO.

2) Rechtsgrundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das kommunalabgabenrechtliche Vorverfahren ist allein § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, wenn sie im Klageverfahren gegen den Ausgangs- und Widerspruchsbescheid ergeht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TJ 3282/04


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