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Zuzahlung zu Medikamenten

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 PA 101/07 vom 23.04.2007

Rechtsgebiete:GG, RGebStV, SGB II
Schlagworte:Arbeitslosengeld II, Befreiung, besondere Härte, geringe Zuschläge, Medikamente, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Zuschläge, Zuzahlung zu Medikamenten
Stichwort:Zuzahlung zu Medikamenten
Leitsatz:1. Die Beschränkung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht auf Bezieher von Arbeitslosengeld II ohne Zuschläge nach § 24 SGB II in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

2. Bezieher von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II, die geringer als die monatlichen Rundfunkgebühren sind, können auch nach § 6 Abs. 3 RGebStV nicht wegen eines besonderen Härtefalls von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden.

3. Ein besonderer Härtefall im Sinne des § 6 Abs. 3 RGebStV lässt sich mit der Zuzahlung für Medikamente nicht begründen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 101/07




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