JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zuwiderhandlung
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung |
| Stichwort: | Zuwiderhandlung |
| Leitsatz: | 1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren. 2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 9.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung |
| Stichwort: | Zuwiderhandlung |
| Leitsatz: | 1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren. 2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 16.08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Aufenthaltsgesetz, Zuwiderhandlung, Straftat, Ordnungswidrigkeit |
| Stichwort: | Zuwiderhandlung |
| Leitsatz: | Beruht die Begrenzung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf der vollziehbaren behördlichen Anordnung eines nach § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthaltsG ergangenen Auflage, so ist die Zuwiderhandlung gegen die Anordnung nicht nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG strafbar, sondern kann lediglich nach § 98 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG geahndet werden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 6/07 | |
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