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Zuwiderhandlung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 9.07 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung
Stichwort:Zuwiderhandlung
Leitsatz:1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren.

2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 9.07



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 16.08 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Veränderte Umstände, Abänderung, Anordnungsanspruch, Planfeststellungsbeschluss, Auflage, Zuwiderhandlung, Verstoß, Vollzug, Grundstückseigentümer, Rechtsverletzung
Stichwort:Zuwiderhandlung
Leitsatz:1. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine in einem Planfeststellungsbeschluss enthaltene Auflage stellt keinen veränderten Umstand i.S.v. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO dar, weil Maßnahmen im Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses nicht dessen Rechtmäßigkeit berühren.

2. Eine behauptete Zuwiderhandlung gegen eine zum Schutz von Brutvögeln im Trassenbereich festgesetzte naturschutzrechtliche Auflage (hier: Baufeldfreimachung erst außerhalb der Brutzeit) begründet als Verstoß gegen objektives Recht für sich genommen keinen Anordnungsanspruch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO eines von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstückseigentümers auf Einstellung von angeblich auflagenwidrig beabsichtigten Vollzugsmaßnahmen (Rodungsarbeiten).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 16.08

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 6/07 vom 12.02.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltsgesetz, Zuwiderhandlung, Straftat, Ordnungswidrigkeit
Stichwort:Zuwiderhandlung
Leitsatz:Beruht die Begrenzung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf der vollziehbaren behördlichen Anordnung eines nach § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthaltsG ergangenen Auflage, so ist die Zuwiderhandlung gegen die Anordnung nicht nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG strafbar, sondern kann lediglich nach § 98 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG geahndet werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 6/07


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