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Zuwendungsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 1 L 105/05 vom 02.11.2005

Rechtsgebiete:KAG M-V, KAG, AO
Schlagworte:Kanalbaubeitrag, Anschlussbeitrag, Festsetzungsverjährung, sachliche Beitragspflicht, Entstehung, Höhe, umlagefähiger Aufwand, ermittlungsfähig, Zuwendungszuschuss, Fördermittel, Zuschusshöhe, Mitteilung, endgültig, Gesamtanlagenprinzip, Refinanzierung, Beitragsyeranlagung, Verwirkung, Verwendungsnachweisprüfung, Zuwendungsbescheid, rechtsmissbräuchliches Verhalten
Stichwort:Zuwendungsbescheid
Leitsatz:1. Über die in § 8 Abs. 7 KAG a.F. unmittelbar bzw. ausdrücklich im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale hinausgehend kann es - teilweise ungeschriebene - Tatbestandsmerkmale geben und gibt es solche, die verwirklicht sein müssen, damit die sachliche Beitragspflicht entsteht.

2. Erhält eine Gemeinde öffentliche Fördermittel, die der Entlastung der Beitragspflichtigen dienen sollen, so entsteht die sachliche Beitragspflicht erst, wenn der - maßgebliche - umlagefähige Aufwand bestimmt werden kann, also erst, wenn der Zuschussgeber im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung die endgültige Zuschusshöhe mitgeteilt hat. Dies gilt auch für den Bereich des Anschlussbeitragsrechts, wenn Fördermittel, die nach den Bestimmungen des Zuschussgebers der Entlastung eines bestimmten Kreises von Beitragspflichtigen dienen sollen, bei der Beitragsfestsetzung gegenüber den Begünstigten berücksichtigt werden müssen.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 105/05



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 25.02 vom 23.04.2003

Rechtsgebiete:GG, VwVfG
Schlagworte:Subventionsbewilligung, Rücknahme einer -, Zuwendungsbescheid, Rücknahme eines Zuwendungsbescheides, Rechtswidrigkeit eines -, Verstoß gegen Subventionsrichtlinien, Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften.
Stichwort:Zuwendungsbescheid
Leitsatz:1. Allein der Verstoß gegen Subventionsrichtlinien macht einen Bewilligungsbescheid nicht rechtswidrig i.S. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG.

2. Weicht die Behörde zugunsten eines einzelnen Subventionsbewerbers von einer ansonsten geübten Vergabepraxis ab, ohne aus sachgerechten Gründen ihre Praxis insgesamt zu ändern, so ist ihre Entscheidung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) rechtswidrig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 25.02


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