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Zuwendungen

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 363/08 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:GG, ThürLHO
Schlagworte:politische Stiftung, Bundesstiftung, Landesstiftung, parteinah, Zuwendungen, Finanzierung, Landesmittel, Landeshaushalt, Gleichheitssatz, Willkür, Willkürverbot, Vergleichsgruppe, Verteilungsprogramm, Verteilungsschlüssel, Wahlergebnis, Bundesmaßstab, Landesmaßstab, Jährlichkeitsprinzip, Partei, Haushalt, Haushaltsplan
Stichwort:Zuwendungen
Leitsatz:1. Bei der Vergabe von öffentlichen Zuwendungen handelt der Zuwendungsgeber in der Regel nicht willkürlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er nach einem erkennbar "gleichheitsgerechten Verteilungsprogramm" vorgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.04.1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220). Dazu hat er erstens in (grund)rechtskonformer Weise den aus seiner Sicht förderungswürdigen Lebenssachverhalt festzulegen (Festlegung des Förderzwecks), zweitens den insoweit begünstigten Personenkreis durch eine sachgerechte Vergleichsgruppenbildung abzugrenzen, drittens einen auf den Kreis der Begünstigten bezogenen nachvollziehbaren und sachgerechten Verteilungsschlüssel festzulegen und schließlich viertens das sich so ergebende Verteilungsprogramm auf alle Zuwendungsbewerber gleichmäßig anzuwenden.

2. Aus der Forderung, bei der Vergabe von Globalzuwendungen an politische ("parteinahe") Stiftungen alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland abzubilden (BVerfG, Urt. v. 14.07.1986 - 2 BvE 5/83 - BVerfGE 73, 1), folgt nicht zwingend die Verpflichtung, bei einer Landesförderung die regionale Stärke einer politischen Partei als Maßstab für den Verteilungsschlüssel zu wählen ("Landesmaßstab"). Vielmehr kann auch eine Orientierung der Höhe der Förderung an der bundesweiten Bedeutung der den Stiftungen nahe stehenden Parteien ("Bundesmaßstab") willkürfrei sein.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 363/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 210/07 vom 18.06.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:PKH, Prozesskostenhilfe, Einkommen, Zuwendungen, Schenkungen, Geschenke, Miete
Stichwort:Zuwendungen
Leitsatz:Zuwendungen sind bei der Ermittlung der Bedüftigkeit im PKH-Verfahren nur dann als geldwerte Beträge zu werten, die die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners steigern, wenn diese Zuwendungen der Entlastung des Unterhaltsgläubigers dienen sollen. Bei Leistungen aus dem Familienkreis spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Leistungen dem begünstigten Familienangehörigen allein zu Gute kommen soll.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 WF 210/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 295/05 vom 20.09.2005

Rechtsgebiete:KAG LSA
Schlagworte:Zuschüsse, Fördermittel, Haushaltsrecht, Zuweisungen, Zuwendungen, Gemeindeanteil, Auslegung, Zweckbestimmung
Stichwort:Zuwendungen
Leitsatz:Der Begriff "Zuschüsse" Dritter i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 5 KAG-LSA bezieht sich im Grundsatz auf sämtliche Arten von (Förder)Mitteln, welche der Gemeinde von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Wortlaut der Regelung zwingt nicht zu der Annahme, dass nur Zuschüsse im haushaltsrechtlichen Sinne betroffen sein sollen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 295/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 10215/05.OVG vom 20.06.2005

Rechtsgebiete:GG, BEZNG, DBGrG, DBAGZustV, BBG, VwGO
Schlagworte:Beamtenrecht, Privatisierung der Bahn, Deutsche Bahn AG, Zuweisung, zugewiesener Beamter, Bundeseisenbahnvermögen, Dienstherr, Dienstherrenbefugnisse, Übertragung von Dienstherrenbefugnissen, Beleihung, Personalhoheit, Annahmeverbot, Behaltensverbot, Herausgabegebot, Ablieferungsanspruch, Korruptionsbekämpfung, Schmiergeld, Herausgabe von Schmiergeld, Zuwendungen, Herausgabe von Zuwendungen, Schadensersatzanspruch, Verhaltensregelung, Aktivlegitimation, Abtretung, Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche, höchstpersönlicher Anspruch, Prozessstandschaft, gewillkürte Prozessstandschaft, Fremdprozessführungsinteresse
Stichwort:Zuwendungen
Leitsatz:Der Deutsche Bahn AG ist mit der DBAGZustV nicht auch die Geltendmachung von "Schmiergeld"-Herausgabeansprüchen nach Maßgabe des § 70 BBG gegen einen ihr zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens übertragen worden.

Der Bund als Dienstherr der der Deutsche Bahn AG zugewiesenen Beamten kann weder allgemein noch in einem bestimmten Einzelfall die Deutsche Bahn AG mit der Geltendmachung des aus § 70 BBG folgenden "Schmiergeld"-Herausgabeanspruchs gegen einen dieser Beamten beleihen. Er kann darüber hinaus weder der Deutsche Bahn AG einen solchen Anspruch gegen einen dieser Beamten abtreten noch die Deutsche Bahn AG dazu ermächtigen, diesen Anspruch im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 10215/05.OVG


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