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Zuwendung von Straßenbauwerken unterfällt nicht der Grunderwerbsteuer

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, XI R 60/07 vom 14.05.2008

Rechtsgebiete:UStG 1999, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Unentgeltliche Zuwendung - zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils - Errichtung eines Kreisverkehrs auf bundeseigenem Grundstück - Zuwendung von Straßenbauwerken unterfällt nicht der Grunderwerbsteuer
Stichwort:Zuwendung von Straßenbauwerken unterfällt nicht der Grunderwerbsteuer
Leitsatz:1. Der Begriff "unentgeltliche Zuwendung" i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 setzt nicht lediglich die Unentgeltlichkeit einer Lieferung voraus, sondern verlangt darüber hinaus, dass der Zuwendende dem Empfänger zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft.

2. Einen solchen Vermögensvorteil verschafft ein Unternehmer der Bundesrepublik Deutschland, wenn er auf eigene Kosten auf deren Grundbesitz einen Kreisverkehr errichtet.
Volltext: BFH - Urteil, XI R 60/07




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