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Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

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BAG – Urteil, 10 AZR 553/03 vom 23.06.2004

Rechtsgebiete:TV Zuwendung AOK
Schlagworte:Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel
Stichwort:Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel
Leitsatz:1. Angestellte, die im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes übernommen werden, der den BAT/BAT-O oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet, verlieren nicht ihren Anspruch auf die Zuwendung.

2. Der wesentlich gleiche Inhalt der tariflichen Bestimmungen erfordert eine Übereinstimmung nach Art und Zweckbestimmung sowie ua. eine weitgehende Übereinstimmung der Regelungen über das Vergütungssystem.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 553/03




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