JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zuwendung
| Rechtsgebiete: | VwVfG |
| Schlagworte: | Widerruf, Zuwendung, Zweckverfehlung, Bewilligungsbescheid |
| Stichwort: | Zuwendung |
| Leitsatz: | Für die Verbindlichkeit der aus einer Richtlinie hergeleiteten Zweckbindung einer Zuwendung genügt es, wenn die Richtlinie in dem Bescheid als Zuwendungsgrundlage benannt wird und ihr näherer Inhalt infolge ihrer Veröffentlichung ohne weiteres zugänglich ist. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 A 176/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NAbgG, NGO, NLO |
| Schlagworte: | Chancengleichheit, Fraktion, Fraktionsgeschäftsführer, Gleichbehandlung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gruppe, Rechtsnachfolge, Zuwendung |
| Stichwort: | Zuwendung |
| Leitsatz: | Die Kommune ist bei ihrer Ermessensentscheidung, den Fraktionen und Gruppen für ihre Geschäftsführung Zuwendungen zu gewähren, an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden, der Geltung auch für die Rechtsbeziehungen zwischen kommunalen Organen und Organteilen beansprucht. Er ist insoweit in seiner Ausprägung als Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten. Dieser Grundsatz verlangt, dass alle Fraktionen und Gruppen einen Anspruch auf sachgerechte und willkürfreie Teilhabe an der Vergabe der für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel haben. Eine Ungleichbehandlung der Fraktionen und Gruppen bedarf einer sachlichen Rechtfertigung, die mit dem Zweck der Ermächtigung im Einklang stehen muss. Eine solche sachliche Rechtfertigung ist im Falle der abgestuften Chancengleichheit gegeben. Die Kommune haftet nicht für die von Fraktionen oder Gruppen eingegangenen Verbindlichkeiten. Fraktionen und Gruppen können von der Kommune nicht deshalb weitere Zuwendungen beanspruchen, weil sie eingegangene oder übernommene Verpflichtungen mit ihren Mitteln nicht erfüllen können, Eine Rechtsnachfolge in die mit Ablauf der Wahlperiode aufgelöste Fraktion einer kommunalen Vertretung findet nicht statt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 17/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GVFG, HOAI, NNVG |
| Schlagworte: | Auftrag, Auftrag, funktionaler, Ausführungsplanung, Bahnbetriebswerk, Beliehene, GVFG, GVFG-Mittel, Generalunternehmer, Geschäftsführung ohne Auftrag, Landesnahverkehrsgesellschaft, Personennahverkehr, öffentlicher, Schienenpersonennahverkehr, Subvention, Zuwendung |
| Stichwort: | Zuwendung |
| Leitsatz: | 1. Kosten der sog, Ausführungsplanung sind in Niedersachsen aus Mitteln des GVFG grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Dies gilt auch, wenn diese Kosten dem Auftraggeber bei einer sog. funktionalen Vergabe nicht gesondert in Rechnung gestellt werden. 2. Dem Privaten, der geltend macht, für einen Hoheitsträger ohne vorherige Abstimmung eine Ermessensleistung erbracht zu haben, steht aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LA 11/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Sonderzahlung, Gleichbehandlung |
| Stichwort: | Zuwendung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 353/08 | |
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