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Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in einer Behindertenwerkstatt

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LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 43/01 vom 19.04.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, WVO
Schlagworte:Versetzung, Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in einer Behindertenwerkstatt
Stichwort:Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in einer Behindertenwerkstatt
Leitsatz:Der Wechsel einer in einer Behindertenwerkstatt beschäftigten Zusatzkraft für Schwerstbehinderte vom Berufsbildungsbereich (früher: Arbeitstrainingsbereich) nach § 4 Werkstättenverordnung - WVO - in den Förderbereich stellt eine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 43/01




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