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Zuverlässigkeit eines Beschäftigten

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 B 154/07 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:GewO
Schlagworte:Gaststättenrechtliches Beschäftigungsverbot, Zuverlässigkeit eines Beschäftigten
Stichwort:Zuverlässigkeit eines Beschäftigten
Leitsatz:1. Strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Ermittlungsverfahren, die nicht zu einer Verurteilung oder einem Bußgeldbescheid geführt haben, besitzen für die gaststättenrechtliche Beurteilung nur insoweit einen Erkenntniswert als Tatsachen festgestellt wurden, die objektiv Rückschlüsse auf das künftige ordnungsrechtliche Verhalten des Betroffenen zulassen.

2. Begangene Ordnungswidrigkeiten sind - ebenso wie Straftaten - nicht zeitlich unbegrenzt vewertbar. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 153 GewO.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 B 154/07




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