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zuverlässige Ergebniskontrolle nicht möglich

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SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 B 322/06 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:SächsKomZG, SächsKAG
Schlagworte:Verbandssatzung, Verbandsversammlung, Stimmrechtsverteilung, Stimmengewichtung, Mehrfachstimmrecht, zuverlässige Ergebniskontrolle nicht möglich, Plausibilitätskontrolle
Stichwort:zuverlässige Ergebniskontrolle nicht möglich
Leitsatz:1. § 52 Abs. 1 SächsKomZG ordnet das Stimmrecht dem einzelnen Verbandsmitglied zu.

2. § 52 Abs. 1 SächsKomZG soll eine Stimmengewichtung ermöglichen. Ein Mehrfachstimmrecht kann einzelnen, aber auch allen Verbandsmitgliedern eingeräumt werden (Abkehr vom Urt. des erkennenden Senats vom 27.4.2005, SächsVBl. 2006, 89).
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 322/06




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