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Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 48/03 vom 16.11.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, LuftVG, ArbGG
Schlagworte:Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
Stichwort:Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
Leitsatz:1. Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG verlangt, dass bestimmte Tatsachen objektiv die Prognose rechtfertigen, der Bewerber oder Arbeitnehmer werde den Betriebsfrieden gerade dadurch stören, dass er sich gesetzwidrig verhalten oder gegen die in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze verstoßen wird; eine mögliche Störung des Betriebsfriedens aus anderen Gründen genügt nicht.

2. Die Betriebsparteien können die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einvernehmlich auch in der Weise verlängern, dass sie den Beginn der Frist hinausschieben.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 48/03




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