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Zustimmungsverweigerung per E-Mail

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 93/07 vom 10.03.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, ZPO, ArbGG
Schlagworte:Zustimmungsverweigerung per E-Mail
Stichwort:Zustimmungsverweigerung per E-Mail
Leitsatz:1. Für die Erfüllung des Schriftlichkeitsgebots des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genügt eine Mitteilung per E-Mail, wenn diese den Erfordernissen der Textform nach § 126b BGB entspricht.

2. Unrichtige, aber nicht offensichtlich falsche Angaben über die tarifliche Vergütung in einer betrieblichen Stellenausschreibung berechtigen den Betriebsrat nicht, die Zustimmung zur Einstellung eines Bewerbers nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG zu verweigern.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 93/07




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